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Nachricht vom 11.11.2015 |
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Region |
OB-Stichwahl am 22. November
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Bei der Wahl des Oberbürgermeisters am 8. November in Neuwied konnte keiner der Kandidaten die absolute Mehrheit für sich erringen. Darum kommt es am 22. November zu einer Stichwahl zwischen dem Amtsinhaber Nikolaus Roth (SPD) und dem Herausforderer Martin Hahn (CDU). Die Kandidaten bitten die Wähler von ihrem Stimmrecht Gebrauch zu machen. |
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Neuwied. Grundsätzlich können die Neuwieder Wahlberechtigten wieder in den angegebenen Wahlräumen ihre Stimme abgeben. Dazu muss lediglich ein amtliches Ausweisdokument, zum Beispiel der Personalausweis, im Wahlraum vorgezeigt werden. Die Wahlbenachrichtigung ist hierfür nicht erforderlich.
Selbstverständlich können auch für die Stichwahl wieder Briefwahlunterlagen beantragt werden. Diese Unterlagen können weiterhin schriftlich im Briefwahlbüro in der 3. Etage, Zimmer 357-359 der Stadtverwaltung Neuwied, Engerser Landstraße 17, 56564 Neuwied oder ganz bequem über die Homepage der Stadtverwaltung Neuwied unter www.neuwied.de/briefwahl.html beantragt werden. Auch eine Beantragung per E-Mail an wahlamt@neuwied.de ist möglich. Eine telefonische Beantragung der Briefwahl ist vom Gesetzgeber ausgeschlossen und damit nicht möglich.
Briefwähler, die bei Antragstellung für die Hauptwahl die Unterlagen für die Stichwahl mit angefordert haben, erhalten diese in den nächsten Tagen per Post zugestellt. Eine erneute Antragstellung ist nicht notwendig.
Die Öffnungszeiten des Briefwahlbüros sind wie bisher Montag bis Mittwoch 8 bis 16 Uhr, Donnerstag 8 bis 18 Uhr und Freitag 8 bis 12 Uhr. Für Fragen rund um die Stichwahl steht das Wahlamt unter 02631 802-818 zur Verfügung. |
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Nachricht vom 11.11.2015 |
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