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Nachricht vom 12.12.2015 |
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Region |
Windkraft geht in VG Dierdorf in die offizielle Planung |
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Die Planung für Windkraftanlagen in der Verbandsgemeinde Dierdorf kann nun weitergeführt werden. Der Rat machte in seiner jüngsten Sitzung dafür einstimmig den Weg frei. Das offizielle Planverfahren kann nun beginnen. Es ist ergebnisoffen, wie Bürgermeister Horst Rasbach betonte. |
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Dierdorf. Die Steuerung der Windenergienutzung soll in der Verbandsgemeinde Dierdorf über einen Teilflächennutzungsplan nach dem Baugesetzbuch erfolgen. Bereits in 2014 erfolgte eine Standortuntersuchung. Der Rat beschloss im Dezember 2014 eine artenrechtliche Voruntersuchung durchführen zu lassen. Diese wurde nun in der jüngsten Ratssitzung vorgestellt. Allgemein bekannt ist, dass in der Region eine ganze Reihe schützenswerter Vögel leben. Da wären zum Beispiel der Schwarzstorch am Dernbacher Kopf, der Rot- und Schwarzmilan oder der Habicht.
Die Gutachter haben insgesamt 117 Horste kartiert, die laut Planer alle besetzt waren. Beim Schwarzstorch besteht ein Mindestabstand von drei Kilometern zu Windrädern, beim Rotmilan sind es eineinhalb Kilometer. Zwei Potentialflächen werden jetzt dadurch schon reduziert. Insgesamt verbleiben 144 Hektar. Ursprünglich waren es 177 Hektar. Die infrage kommenden Flächen liegen jeweils links und rechts der Autobahn zwischen der Bundesstraße 413 und der Straße von Dierdorf-Giershofen nach Stebach. Ferner in dem Dreieck Kleinmaischeid – Großmaischeid – Isenburg. Dies ist auch die größte Fläche mit 82 Hektar.
Den erforderlichen Ergänzungsbeschluss fasste der Verbandsgemeinderat einstimmig. Jetzt werden die Planungsleistungen beauftragt und der Vorentwurf zum Flächennutzungsplan erarbeitet. Dieser geht dann in das frühzeitige Beteiligungsverfahren. Bürgermeister Horst Rasbach sagte, dass „der Verfahrensablauf ergebnisoffen sei“. Er erinnerte auch daran, dass ein Flächennutzungsplan „Windkraft“ wichtig sei, denn sonst können Windkraft-Investoren auch außerhalb der geplanten Flächen Bauanträge einreichen. Sie sind dann privilegiert und die Verwaltung hat kein Mitspracherecht mehr beim Standort. (woti) |
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Nachricht vom 12.12.2015 |
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