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Nachricht vom 15.03.2016
Region
B 256 Straßenhaus ist im Bundesverkehrswegeplan drin
Mit einem halben Jahr Verspätung kommt er, doch die Freude ist verhalten. Der langersehnte Bundesverkehrswegeplan (BVWP) wurde heute in Berlin vorgestellt. Für den Kreis Neuwied wurden durch die Landesregierung vorab folgende Projekte angemeldet: Ausbau der B256 Straßenhaus bis zur Autobahn A3.
Der Bau der Ortsumgehung Straßenhaus ist im aktuellen Bundesverkehrswegeplan enthalten. Foto: Wolfgang TischlerStraßenhaus. „Ich freue mich, dass die von der rot-grünen Landesregierung als wichtig eingestuften Vorhaben des Ausbaus der B256 mit den Ortsumgehungen Straßenhaus und Gierender Höhe in dem heute vorgestellten Bundesverkehrswegeplan enthalten sind“, erklärt die Bundestagsabgeordnete Gabi Weber. „Für die Menschen entlang der B256 werden die langersehnten und dringend notwendigen Entlastungen endlich in die Tat umgesetzt.“

„Leider wurde für die B413 Ortsumgehung Dierdorf nur die Einstufung als weiterer Bedarf vermerkt. Das enttäuscht die täglich von der Verkehrsbelastung betroffenen Bürgerinnen und Bürger, aber auch mich. Die dringend notwendige Entlastung wird ihnen dadurch vorenthalten“, sagt Gabi Weber abschließend.

Der BVWP wird alle zehn bis 15 Jahre vom Bundesverkehrsministerium erstellt. Ziel ist es, ein realistisches und finanzierbares Gesamtkonzept für die künftige Infrastruktur aufzustellen, dazu gehören die Wasser- und Fernstraßen sowie der Schienenverkehr. Erstmalig wird der neue BVWP 2030 mit einer strategischen Umweltprüfung verbunden. Teil davon ist eine sechswöchige Öffentlichkeitsbeteiligung, die am 21. März beginnen wird (siehe www.bvwp2030.de).

Hintergrund:
Mit der Aufnahme eines Projekts in den neuen BVWP 2030 ist keine automatische Finanzierungszusage oder ein umgehender Baubeginn verbunden. Die im BVWP enthaltenen Maßnahmen werden entlang ihrer Priorität, ihres Verfahrensstandes bei der Planung und anhand weiterer Faktoren zunächst in Fünfjahrespläne (Investitionsrahmenplan) aufgenommen. Erst in den jährlichen Haushaltsberatungen werden nach Erlangung der planerischen Baureife (Planfeststellungsbeschluss) die Finanzierung und damit die Baufreigabe erteilt. Weitere Informationen unter: www.bmvi.de
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