NR-Kurier
Ihre Internetzeitung für den Kreis Neuwied
Nachricht vom 16.03.2016
Region
Windkraft in VG Rengsdorf ist vom Tisch
Ende 2008 hatte die Verbandsgemeinde Rengdorf eine Standortuntersuchung Windenergie in Auftrag gegeben. Von ursprünglich zwölf Potentialflächen blieb letztlich nur die Fläche „K 9“ übrig. Nach genauerer Untersuchung gaben es auch hier diverse Probleme. Der Verbandsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 15. März auch diese Fläche gekippt.
In der Verbandsgemeinde Rengsdorf wird es bis auf weiteres keine Windkraftanlagen geben. Foto: Wolfgang TischlerRengsdorf. Nach den Voruntersuchungen hatte der Verbandsgemeinderat am 11. Mai 2010 einen Aufstellungsbeschluss für einen Teil-Flächennutzungsplan für Windenergie gefasst. Von den ursprünglich zwölf ins Auge gefassten Potentialflächen wurden acht untersucht. Im März 2013 lag dem Rat dann die landesplanerische Stellungnahme zu dem Vorentwurf des Flächennutzungsplanes vor. Nach allen Abwägungen kristallisierte sich heraus, dass nur die Fläche K 9 zwischen Rengsdorf und Anhausen geeignet sei.

Im Dezember 2013 fasste der Rat den Beschluss die Fläche K 9 weiter zu verfolgen und leitete das Aufstellungsverfahren des Teilflächennutzungsplans Windenergie ein. Im Laufe des umfangreichen Verfahrens traten vielschichtige Probleme zu Tage. Es waren zum Beispiel die topografische Lage im Wald und die dadurch gegebenen Windgeschwindigkeiten, die potentielle Investoren sehr zurückhaltend reagieren ließen. Das Landesamt für Geologie wies auf oberflächliche Bims- und Trassvorkommen hin, die eine Gründung der Windräder nur mit Baugrund-Untersuchung anraten. Es stellte sich heraus, dass in diesem Gebiet erloschene Bergwerksfelder gegeben sind.

Neben den Einwänden zu Fauna und Artenschutz, sowie der aufwändigen Erschließung gab es noch einen gravierenden Punkt. Die Ortsgemeinde Hardert ist Eigentümer großer Flächen in diesem Gebiet K 9. Sie hat eine Umwidmung ihrer Flächen, Verkauf oder Verpachtung kategorisch ausgeschlossen. Würde diese bekannte Haltung bei der Planung missachtet, käme es juristisch einem Abwägungsfehler gleich, der die Planung kippen kann.

Neben den genannten Gründen, gab es noch eine Reihe weiterer Gründe, die insgesamt zu der Empfehlung führten, das Verfahren zur Aufstellung eines Teilflächennutzungsplanes „Windenergie“ nicht mehr weiterzuführen und damit zu beenden.

Dieser Empfehlung folgte der Verbandsgemeinderat. Es gab zwei Enthaltungen aus der Fraktion der Grünen, alle anderen Ratsmitglieder stimmten der Beendigung zu. (woti)
Nachricht vom 16.03.2016 www.nr-kurier.de