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Nachricht vom 16.04.2016 |
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Region |
Drei nicht alltägliche Unfälle |
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Die Polizei Straßenhaus hatte sich mit drei verschiedenen Unfällen zu beschäftigen. Ein LKW der im Graben gelandet war und eine Vollsperrung der B 256 erforderlich machte, alkoholisiert in den Gegenverkehr geraten und ebenfalls alkoholisiert Schranke beschädigt und weitergefahren. |
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Oberhonnefeld. Am Freitagnachmittag, den 15. April gegen 16 Uhr, fuhr ein LKW mit Sattelauflieger auf der B256 in Richtung BAB Auffahrt. In Höhe des Sägewerks van Roje geriet das Fahrzeug offenbar nach rechts von der Fahrbahn ab und landet dann auf der rechten Seite. Neben geringem Fremdschaden wurde der Sattelzug vermutlich total beschädigt. Da dieser noch circa fünf Tonnen Ladung an Bord hatte, musste eine Spezialfirma zur Bergung mit einem Kran anrücken. Dafür musste der Streckenabschnitt zwischen dem Kreisel und der Einfahrt Oberhonnefeld für rund drei Stunden gesperrt und eine Umleitung eingerichtet werden.
Wegen Alkohol in den Gegenverkehr geraten
Kleinmaischeid. Ein 55-jähriger Autofahrer kam am Samstagabend, gegen 19:45 Uhr, von Thalhausen nach Kleinmaischeid in einer scharfen Rechtskurve auf die Gegenfahrbahn und stieß dabei mit einem entgegenkommenden Fahrzeug zusammen. Bei der Unfallaufnahme stellten die Polizisten der PI Straßenhaus dann Alkohol in der Atemluft des Verursachers fest. Ein erster Vortest ergab über 1,8 Promille, so dass neben einer Blutentnahme auch noch der Führerschein des Beschuldigten einbehalten werden musste. Ihm droht nun neben einer Geldstrafe auch ein Fahrverbot.
Durchfahrtshöhe falsch eingeschätzt – Schranke beschädigt
Oberhonnefeld. In der Nacht von Samstag auf Sonntag, den 17. April wollten zwei polnische LKW-Fahrer sich die Wochenendpause in einem Lokal im Westerwaldpark verkürzen. Dazu fuhren sie mit einem Klein-LKW vom Rastplatz Epgert zum Westerwaldpark nach Oberhonnefeld. Dort ist jedoch eine Durchfahrtsbegrenzung für LKW bis 2,80 Meter Höhe mit einer Schranke versehen.
Der benutzte Klein-LKW war jedoch deutlich höher, so dass es unweigerlich zu einem Unfall kommen musste. Davon ließen die beiden Männer sich jedoch nicht abhalten und kehrten trotzdem in das Lokal ein. Sie wurden jedoch durch Zeugen beobachtet, die die Polizei Straßenhaus verständigten. Die Polizei konnte die Männer dann auch antreffen. Beide standen zu dieser Zeit bereits erheblich unter Alkoholeinfluss, so dass eine Blutentnahme bei dem Fahrer angeordnet wurde. Weiterhin musste eine Sicherheitsleistung einbehalten und die Weiterfahrt untersagt werden.
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Nachricht vom 16.04.2016 |
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