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Nachricht vom 11.05.2016 |
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Region |
Bauernverband zur Rückkehr des Wolfes |
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Der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau nimmt in einer Pressemitteilung Stellung zum Thema Wolf im Westerwald und sieht die Gefahren für die Weidetierhaltung. Die Politik wird aufgefordert, hier den Bedürfnissen der Landwirte aber auch der Bevölkerung und Hobbytierhaltern Rechnung zu tragen. |
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Koblenz. Die Rückkehr des Wolfes stellt die Weidetierhalter vor enorme Herausforderungen und birgt ein erhebliches Konflikt- und Gefährdungspotenzial. Aus Sicht des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau und der betroffenen Landwirte und Weidetierhalter werden deren Belange im Zusammenhang mit der zunehmenden Verbreitung des Wolfes zu wenig berücksichtigt.
Es sei nicht damit getan, Zäune zu fördern und gerissene Tiere nach einem aufwendigen Nachweisverfahren zu entschädigen, erklärt der Verband. Auch alle anfallenden Folgeschäden, wie Kosten für Tierarzt, Nottötungen, Verlammungen oder Herdenausbruch - mit allen Folgeschäden für das Eigentum Dritter und den Straßenverkehr - seien mit einzubeziehen. Auch das „Mehr“ an zusätzlicher Arbeit und finanziellen Aufwendungen für den Schutz der Weidetiere müsse berücksichtigt werden. Erfahrungen aus anderen Bundesländern hätten gezeigt, dass diese Folgen oft vernachlässigt würden, diese tatsächlich aber die Weidehaltung von Kühen, Schafen, Ziegen und Pferden im Grundsatz in Frage stellen könnten.
Im Übrigen gelte das auch für viele private Hobbytierhalter. Gerade die Erfahrungen unter anderem in Niedersachsen zeigten deutlich, dass Wolfsrudel zu enormen wirtschaftlichen Schäden bei den betroffenen Betrieben führen würden. Darüber hinaus sei das Leid der Tiere, die gerissen würden, dramatisch. Der Tierschutz werde bei der gesamten Diskussion um die Wiederansiedelung des Wolfes viel zu wenig berücksichtigt.
Der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau forderte die Politik auf, die Bedürfnisse und Sorgen der Landwirte aber auch der Grundeigentümer sowie der gesamten Bevölkerung im ländlichen Raum angemessen zu berücksichtigen.
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Nachricht vom 11.05.2016 |
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