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Nachricht vom 08.06.2016 |
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Region |
Hilfeleistung bei Unwetterkatastrophen |
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In vielen Regionen Deutschlands herrscht in diesen Tagen Katastrophenalarm. Sintflutartige Regengüsse, taubeneigroße Hagelkörner und dazu starke Windböen verwandeln ansonsten beschauliche Bäche in reißende Ströme, Autos und Ortschaften werden unter Schlammmassen begraben. Die Helferinnen und Helfer stehen unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. |
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Region. „Die Hilfsbereitschaft der Menschen in unserem Land ist riesengroß. An dieser Stelle einen herzlichen Dank für diese Solidarität“, richtet sich Manfred Breitbach, Geschäftsführer der Unfallkasse Rheinland-Pfalz, an alle Helfenden, die unermüdlich im Einsatz sind.
Die freiwilligen und hauptberuflichen Helferinnen und Helfer bauen Dämme, retten Menschen vor den Wassermassen und befreien nach der Katastrophe die Straßen und Häuser von Schlamm und angespültem Unrat. „Dieser Einsatz ist nicht ungefährlich, deshalb ist es gut, dass dieser Personenkreis unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung steht“, sagt Manfred Breitbach. Der Versicherungsschutz gilt für all diejenigen, die im Interesse der Allgemeinheit tätig sind. Das betrifft:
• hauptamtlich Beschäftigte wie Sanitäter, Polizisten oder Ärzte
• ehrenamtlich Tätige im Hilfswesen und im Zivilschutz wie zum Beispiel Mitglieder des THW oder des Roten Kreuzes
• Menschen, die ehrenamtlich tätig sind im Dienst von Bund, Ländern, Gemeinden und anderen öffentlich-rechtlichen Institutionen (zum Beispiel freiwillige Feuerwehr, DLRG)
• alle Personen, die bei Unglücksfällen, gemeiner Gefahr oder Not Hilfe leisten oder einen anderen aus erheblicher Gefahr für seine Gesundheit retten
• Freiwillige, die im konkreten Auftrag einer Kommune mit anpacken
Erleidet eine Helferin oder ein Helfer beim Einsatz einen Unfall, ist hier entweder die Unfallkasse des Bundes oder die des jeweiligen Bundeslandes zuständig, in dem der Einsatz stattfindet. Die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung umfassen, je nach Schwere der Verletzung, die akute Heilbehandlung, die berufliche und soziale Rehabilitation und bei Bedarf auch die finanzielle Absicherung.
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Nachricht vom 08.06.2016 |
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