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Nachricht vom 15.07.2016 |
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Politik |
Breitenbach: Zusammenlegung von VG „Schildbürgerstreich“ |
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Gut gemeint, aber schlecht gemacht, sieht der erste Beigeordnete der Stadt Bad Hönningen und Fraktionssprecher Bündnis 90 die Grünen im Stadtrat Bad Hönningen, Franz Breitenbach, die angedachte Fusion der Verbandsgemeinden (VG) Bad Hönningen und Linz. Er äußert sich mit der nachstehenden Pressemitteilung. |
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Bad Hönningen. Probleme hat das Land Rheinland-Pfalz zur Zeit genug. Ob das Versagen des Hahn-Flughafens oder gar die zunehmende Verschuldung, die bis auf Kommunen und Städte durchschlägt. Möglicherweise dürfte in absehbarer Zeit ein weiteres Problemfeld hinzukommen. Die von der Landesregierung gut gemeinte Zusammenlegung von Verbandsgemeinden die weniger als 12.000 Einwohner haben. Davon ist auch die Verbandsgemeinde Bad Hönningen betroffen, die mit der Stadt und den drei Ortsgemeinden Hammerstein, Rheinbrohl und Leutesdorf knapp unter 12.000 Einwohner hat. Nach Vorgaben des Landes muss die VG Bad Hönningen also fusionieren, und da käme nur die VG Linz in Frage.
Zusammen wären dies rund 30.000 Einwohner und somit beide VGs eine Verwaltungseinheit bilden würde. Wird hier der frühere Landkreis Linz wieder ins Leben gerufen? Die Absicht ist es Verwaltungskosten zu reduzieren. Das Motto auch hier: So billig wie möglich, egal was es kostet. Vielleicht beim augenblicklichen Stand auch eine Art „Milchmädchen-Rechnung“. Denn zwei Aspekte wurden in ihrer Tragweite vielleicht unterschätzt. Die Bürgernähe die verloren geht sowie zusätzliche Kosten. Die Bürgernähe geht bei einer Zusammenlegung sicher verloren, da weitere Wege notwendig werden um Behördengänge zu erledigen.
Auch wenn es eine Art „Zweigstellen“ geben würde, die sicher auch mit zusätzlichen Personalkosten verbunden sein werden. Dies in einer Zeit, in der Bürger „Heimatnähe“ bevorzugen und generell größere Einheiten an den Wünschen der Bürger vorbeilaufen. Anzumerken sei hier, dass es eine Möglichkeit gäbe, eine Fusion von Verbandsgemeinden zu umgehen. Die Lösung: Die Stadt Bad Hönningen und die drei Ortsgemeinden Rheinbrohl, Hammerstein und Leutesdorf „vereinigen“ sich zu einer Verbandsfreien-Gemeinde.
Das Zusammenlegen der Verbandsgemeinden würde Kosten sparen, ist nur eine Farce. Hier seien nur die zusätzlichen Personalkosten erwähnt, denn politische Mandatsträger würden nachweislich mehr Geld verdienen. Bei einer Zusammenlegung von zwei VGs gäbe es zwar nur einen VG-Bürgermeister jedoch würde er deutlich höher in seinen Bezügen eingestuft. Hinzu kann man dann mit zwei hauptamtlichen Beigeordneten rechnen die je circa 100.000 Euro kosten werden, dazu zwei Sekretärinnen mit je 45.000 Euro Kosten.
Bis jetzt waren die Beigeordneten Ehrenamtlich tätig. Dazu kommen noch die Hauptabteilungsleiter, die bei einer Zusammenlegung der VGs auch zwei Gehaltsstufen höher eingestellt werden. Man fragt sich mit dem normalen Menschenverstand, wer profitiert von einer Zusammenlegung, bestimmt nicht der Bürger, denn Bürgernähe geht verloren und zusätzliche Kosten hat er über Steuern zu Zahlen. Für Franz Breitenbach läuft diese angedachte Zusammenlegung in Richtung „Schildbürgerstreich“, aber diesmal initiiert von Landespolitikern, die es wohl gut gemeint haben könnten, aber vielleicht nicht an alle Folgen gedacht haben; denn bekannt sitzt der „Teufel im Detail“. So billig wie möglich, egal was es kostet, auch bei Reformen kann der Bumerang nach hinten losgehen.
Der Bürger hat eine Zusammenlegung ihrer jeweils geliebten VG bestimmt nicht gewünscht. Aber so läuft Politik heute leider in vielen Bereichen: Der Bürger hat gewählt und dann entscheiden die oberen politischen Verantwortlichen über die Köpfen des mündigen Bürgers hinweg. So triftet Politik weiter auseinander, dort „unten“ die Bürger und an der Spitze politische Mandatsträger, die aus bestimmten Gründen Reformeifer zeigen, dessen Schüsse auch nach hinten losgehen können. Dabei dürfte die angedachte Reform „Zusammenlegung von Verbandsgemeinden“ sicherlich nicht zu den großen Errungenschaften weiser, bürgernaher Politik gehören. |
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Nachricht vom 15.07.2016 |
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