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Nachricht vom 09.09.2016 |
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Wirtschaft |
Gasthaus „Bit-Eck“ erneut mit G 2 Sternen ausgezeichnet |
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Seit über 30 Jahren betreibt Uli Baum erfolgreich das Bit-Eck in Bad Hönningen. Mit der Vergabe von Hotelsternen und Sternen für Gästehäuser, Gasthöfe und Pensionen bietet der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband e.V. (DEHOGA) vertreten durch die Rheinland-Pfalz Tourismus GmbH eine verlässliche Orientierungshilfe in den Weiten der Hotel- und Pensionslandschaft. |
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Bad Hönningen. Die Klassifizierungen werden regelmäßig geprüft, um zu gewährleisten, dass Hotelgäste stets den ausgewiesenen Standard vorfinden. Auch das Gasthaus Bit-Eck hat sich wieder erfolgreich an der Klassifizierung für Gästehäuser, Gasthöfe und Pensionen beteiligt. Dabei wurde das Bit-Eck von der DEHOGA vertreten durch Margret Bongart und Dirk Stähler erneut mit zwei G Sternen ausgezeichnet.
Das Bit-Eck in Bad Hönningen überzeugt als Märchenpension mit Charme und Ideenreichtum sowie mit seiner äußerst herzlichen Wirtin Ulrike Baum. Sie freut sich über die Klassifizierung: „Ich freue mich sehr, dass wir erneut mit zwei G-Sternen ausgezeichnet wurden. Es ist uns besonders wichtig, unseren Gästen Urlaub in heimeliger Atmosphäre zu bieten. Davon zeugt sowohl unsere erneute Auszeichnung als auch die positive Resonanz unserer Gäste.“ Als gastfreundliche Pension sind hier nicht nur einzelne Wanderer oder Radfahrer, sondern auch kleine Gruppen als Touristen gern gesehene Gäste.
Mit zahlreichen Veranstaltungen, guter deutscher Küche und rheinischer Gastfreundlichkeit hat sich Ulrike Baum ein solides Stammpublikum erarbeitet. Seit 1985 ist sie die Seele des Hauses, das sie seit 1999 in Eigenregie und ohne Ruhetag führt. Auch Nicole Deckarm, zuständig für die Klassifizierungen in der Verbandsgemeinde freut sich mit ihr über die erneute Auszeichnung: „Durch die umfassende Prüfung im Rahmen der Klassifizierung können unsere Gäste sich in Bad Hönningen auf eine bewährte Qualität und ein gutes Preis-Leistungsverhältnis verlassen.“ Die Klassifizierung ist nun bis 2019 gültig. |
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Nachricht vom 09.09.2016 |
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