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Nachricht vom 05.11.2016
Region
78-Jähriger stirbt nach Unfall im Krankenhaus
Die Ermittlungen zum Tod eines 78-Jährigen dauern noch an, der vermutlich auf Grund eines medizinischen Notfalls einen Unfall hatte und einen Tag später im Krankenhaus verstarb. Daneben erwischte die Polizei Linz einen zu schnellen Rollerfahrer und wurde zu einem auf Grund Alkohols gestürzten Rollerfahrer gerufen.
SymbolfotoVettelschoß. Am Freitag, den 4. November kam es gegen 10 Uhr in Vettelschoß im Willscheider Weg 8 zu einem Verkehrsunfall. Ein 78-jähriger Verkehrsteilnehmer aus der Verbandsgemeinde Linz am Rhein befuhr mit seinem PKW den Willscheider Weg in Vettelschoß. Vermutlich auf Grund eines medizinischen Notfalles verlor der Fahrer die Kontrolle über sein Fahrzeug. In Folge dessen kam der PKW von der Straße ab, durchbrach einen Zaun sowie eine hinter diesem befindliche Hecke. Letztendlich kam der PKW hinter der Hecke zum Stillstand. Trotz der unverzüglich geleisteten ersten Hilfe verstarb der Fahrer des PKW am 5. November im Krankenhaus. Die Ermittlungen dauern an.

Rollerfahrer stürzt auf Grund starker Alkoholisierung
Rheinbrohl. Am Samstag, den 5. November kam es in Rheinbrohl auf der K15 zu einem Verkehrsunfall. Der 49-jährige Rollerfahrer aus der VG Bad Hönningen befuhr alkoholisiert die K15. Vermutlich, aufgrund der Alkoholisierung, verlor der Fahrer die Kontrolle über seinen Roller. Infolge dessen stürzte der Fahrer. Hierbei zog er sich leichte Verletzungen zu, so dass er in einem Krankenhaus behandelt werden musste. Eine Blutprobe wurde entnommen, der Führerschein beschlagnahmt. Eine Strafanzeige wird vorgelegt.

Fahren ohne Fahrerlaubnis

Unkel. Am Samstag fiel den Beamten der Polizeiinspektion Linz ein Motorroller auf der B42 auf. Der Fahrer fuhr mit einer für den Roller ungewöhnlich hohen Geschwindigkeit von rund 70 Stundenkilometern. Bei der folgenden Kontrolle konnte festgestellt werden, dass der 16-jährige Fahrer aus Bad Honnef seinen Roller durch eine technische Veränderung „getunt“ hatte. Der junge Mann zeigte sich einsichtig. Die Weiterfahrt wurde untersagt und eine Strafanzeige vorgelegt.
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