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Nachricht vom 09.11.2016 |
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Region |
SBN beraten zum Schutz vor Überschwemmungen |
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Die starken Niederschläge auch in diesem Jahr haben es gezeigt: Der Schutz vor Wasserrückstau in den eigenen vier Wänden wird ein immer drängenderes Thema. Die Servicebetriebe Neuwied (SBN) beraten Hauseigentümer sowohl beim Neubau als auch bei Fragen zum Rückstau-Schutz in bestehenden Gebäuden. |
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Neuwied. Denn die Kanalisation ist für sogenannte Starkniederschlagsereignisse nicht ausgerichtet und Gebäudeschäden, die durch heftige Regenfälle verursacht werden, nehmen zu. Aus wirtschaftlichen Gründen ist die öffentliche Kanalisation so ausgelegt, dass mittlere Regenereignisse aufgenommen werden können. „Die Möglichkeiten sind begrenzt, man kann nicht so bauen, dass jedes Extremereignis auch abfließen kann“, sagt Klaus Gerhardt, Leiter des Geschäftsfeldes Abwasser. Heftige Niederschläge wie jüngst Mitte Juni überlasten die Kanalisation, das rückstauende Wasser steigt in den Kanalschächten bis zur Rückstauebene.
„Als Rückstauebene gilt die Straßenhöhe an der Anschluss-Stelle“, erklärt SBN-Abwasser-Experte Dieter Scherbarth. Gleichzeitig drückt das rückstauende Abwasser zurück in die Entwässerungsanlagen der umliegenden Häuser: „Gegen diesen Abwasser-Rückstau aus Kanälen muss sich jeder Grundstückseigentümer selbst nach dem Stand der Technik schützen.“ Um zu verhindern, dass der Keller überschwemmt wird, müssen in der Grundstückentwässerungsanlage automatisch arbeitende Hebeanlagen vorhanden sein, deren Rückstauschleife über der Rückstauebene, also der Straßenhöhe, liegt. „Das gilt insbesondere, wenn im Kellergeschoß Wohnräume vorhanden sind“, weiß auch Joachim Kraus von den SBN.
In Kellerräumen mit untergeordneter Nutzung können nach Auskunft der Fachleute auch Rückstauverschlüsse eingesetzt werden, jedoch nur unter bestimmten Bedingungen: Es muss ein ausreichendes Gefälle zum Abwasserkanal bestehen, bei Rückstau muss auf die Benutzung der Ablaufstelle verzichtet werden können und dem kleinen Benutzerkreis eine Toilette oberhalb der Rückstauebene, das heißt in den oberen Etagen, zur Verfügung stehen. „Wichtig ist, nur wirklich gefährdete Bereiche unterhalb der Rückstauebene zu sperren“, betont Joachim Kraus.
So bergen Waschmaschinen, Toiletten, Waschbecken oder Bodenabläufe das Risiko erheblicher Überflutungen im Keller und sollten gegen Abfluss-Spitzen gesichert werden. „Doch es darf nicht das ganze Haus gesperrt werden“, warnt Dieter Scherbarth davor, einen Rückstauverschluss als zentrale Absicherung des Gebäudes einzusetzen und dazu oberhalb der Rückstauebene Entwässerungsgegenstände zu installieren. „Dann flute ich mich selber“, weiß der Fachmann.
Empfehlungen zu den einzelnen Verfahren, die jeweils in Betracht kommen, um das eigene Haus zu schützen, können die Experten der SBN geben. In jedem Fall raten sie dazu, eine gesonderte Elementarschadenversicherung abzuschließen oder die Hausratversicherung zu ergänzen, die üblicherweise nicht aufkommt für Schäden, die durch Hochwasser oder Starkregenereignisse oder dadurch verursachten Rückstau entstanden sind. „Hauseigentümer sollten Angebote prüfen, Risikoeinstufungen vornehmen und sich über die Kosten der Versicherung informieren, denn im Schadensfall kommen schnell große Summen zusammen“, empfiehlt Klaus Gerhardt.
Entgegen oberirdischer Gefährdungen durch Hochwasser kündigten sich Starkniederschläge nicht an und könnten lokal sehr unterschiedlich ausfallen. „Gerade bei Bachläufen, die über die Ufer treten, ist die Vorwarnzeit extrem kurz“, sagt der Geschäftsfeldleiter. Nicht nur im offenen, sondern auch im verrohrten Bereich dieser Bachläufe sind Gebäude gefährdet. Eine von der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall entwickelte Broschüre zu dem Thema unter dem Titel „Hochwasser: Überflutungen und Sturzfluten“ soll in Kürze verteilt werden.
Nähere Informationen und Kontakte für Beratungstermine gibt es im Netz unter www.sbn-neuwied.de |
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Nachricht vom 09.11.2016 |
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