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Nachricht vom 21.11.2016 |
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Region |
Drohende Zwangsfusion vom Tisch – Land gibt Zeit bis 2019 |
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Eine Zwangsfusion zum Jahresende ist abgewendet – die Verbandsgemeinden Linz, Bad Hönningen und Unkel loten – unter Einbeziehung der betroffenen Kommunen – bis 2019 aus, ob und wie sie in einem ergebnisoffenen Dialog eine freiwillige Zusammenführung ihrer Kommunen gestalten können. Das ist Ergebnis eines Gespräches zwischen Staatssekretär Kern, aus dem Mainzer Innenministerium und Verbandsbürgermeister Fischer. |
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Linz. Egal, wer für sich als Erfolg reklamieren wird, dass es zu diesem Zeitgewinn gekommen ist, wichtig ist, dass man wieder miteinander spricht und die beiden Züge nicht in Konfrontationskurs aufeinander zufahren. Dank gebührt denen, die still und leise im Hintergrund mit dazu beigetragen haben, den Weg zu bereiten, dass der Gesprächsfaden zwischen Land und Verbandsbürgermeister Fischer wieder aufgenommen wurde. Gut dass das Land und der Verbandsbürgermeister dieses Gespräch gewinnbringend genutzt haben.
Alle Beteiligten tun nun gut daran, die gewonnene Zeit zu nutzen, denn kommt keine freiwillige Zusammenführung bis 2019 zustande ist eine mögliche Zwangsfusion, die wenig Gestaltungsspielraum zulässt nicht vom Tisch. Es gilt, vertrauensvoll, nicht überheblich, nicht mit Vorfestlegungen, aber unter aktiver Einbeziehung der Kommunen und der Bürgerinnen und Bürger ein gutes Ergebnis für alle Menschen dieser Region herauszuholen. Es gibt viel zu verändern, dazu muss über den Tellerrand hinaus geschaut werden. Unsere schnelllebige Zeit verlangt auch Kommunen steten Wandel ab. Ergreifen wir die Chance.
Noch eines: Sie haben in Artikeln gelesen, ob St. Katharinen und Vettelschoß nicht besser in der VG Asbach aufgehoben wären. Es ist legitim, das auszuloten. Dies wird jedoch nicht nur in der Frage von Umlagezahlungen zu bedenken sein, gewachsene Strukturen müssen ebenso berücksichtigt werden wie die Meinungen der Bürger. Dies ist ein langer Prozess, der nicht nur damit beantwortet werden kann, wer wem welches Geld wegnehmen will.
Fraglich ist, ob einem Wechsel der Höhengemeinden (durch VG Linz, VG Asbach, Land) zugestimmt würde. Allein der Wille der Ortsgemeinden reicht nicht.
Das Land hat in solchen Fällen abzuwägen, ob die Interessen einzelner Ortsgemeinden dem Gemeinwohl überwiegen. Bedenkt man nun dabei, dass die zwei Höhengemeinden zusammen die stärksten Umlagezahler in der VG Linz sind, kann jeder sehr leicht erkennen, dass das Gemeinwohl der VG Linz in diesem Fall nicht überwiegen wird. |
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Nachricht vom 21.11.2016 |
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