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Nachricht vom 03.02.2017
Politik
Einigung zum Notarzt-System auf Bundesebene
Die vom Deutschen Bundestag beschlossene Regelung, Honorar-Notärzte unter bestimmten Kriterien von der Sozialversicherungspflicht zu befreien, begrüßt der CDU-Bundestagsabgeordnete Erwin Rüddel in einer Pressemitteilung. Die Versorgung im ländlichen Raum könne somit gewährleistet werden.
Foto: Büro RüddelKreisgebiet. Die Koalition im Deutschen Bundestag hat sich auf eine Regelung geeinigt, Honorar-Notärzte aus der Sozialversicherungspflicht zu befreien, solange diese ihre notärztliche Tätigkeit im Rettungsdienst zusätzlich zu einer Beschäftigung mit mindestens 15 Stunden wöchentlich außerhalb des Rettungsdienstes ausüben. Außerdem gilt die Regelung für zugelassene Vertragsärzte sowie Ärzte, die eine Privatpraxis betreiben, in Bezug auf ihre zusätzliche notärztliche Tätigkeit.

Der heimische CDU-Bundestagsabgeordnete und Gesundheitspolitiker Erwin Rüddel begrüßt diese Ausnahmeregelung für Honorar-Notärzte: „Die Notarztversorgung auf dem Land, wie in den Landkreisen Altenkirchen und Neuwied, muss auch unbedingt zukünftig sichergestellt sein. Die notwendige Versorgung kann ohne Ärzte, die zusätzlich zu einer Tätigkeit notärztliche Dienste im Rettungsdienst übernehmen, vor Ort nicht anderweitig sichergestellt werden. Die Sicherstellung einer flächendeckenden notärztlichen Versorgung ist im Interesse des Allgemeinwohls und zum Schutz der Patienten in Akutsituationen unabdingbar notwendig. Mit der Neuregelung wird dieses zusätzliche Engagement von Ärzten erleichtert“, erklärt Erwin Rüddel. „Dafür hatte ich Gesundheitsminister Hermann Gröhe ausdrücklich um Unterstützung gebeten.“

Hintergrund für die notwendige Gesetzesänderung ist ein Urteil des Landessozialgerichts Mecklenburg-Vorpommern, das nach Rüddels Auffassung langfristig auch zu Problemen bei der Notarztversorgung im Land Rheinland-Pfalz geführt hätte: Am 1. August 2016 bestätigte das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel ein Urteil des Landessozialgerichts (LSG) Mecklenburg-Vorpommern, wonach die Tätigkeit von Notärzten auf Honorarbasis als Scheinselbstständigkeit einzustufen und daher sozialversicherungspflichtig ist. Daraufhin reagierten auch Krankenhäuser in Rheinland-Pfalz und verzichten auf den Einsatz von Honorar-Notärzten.
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