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Nachricht vom 05.03.2017 |
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Region |
"Gelbe Karte" als Warnung für bevorstehenden Führerscheinentzug |
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Aggressions- und Gewaltdelikte in der Öffentlichkeit, auch im Zusammenhang mit Großveranstaltungen oder Sportereignissen, beeinträchtigen das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung in hohem Maße. Darüber hinaus hat auch Gewalt in engen sozialen Beziehungen, also in Ehe oder Partnerschaften, meist tiefgreifende Folgen für das Opfer. Unabhängig von strafrechtlichen Sanktionierungsmöglichkeiten bieten verwaltungsrechtliche Maßnahmen der Fahrerlaubnisbehörden empfindliche und wirksame Konsequenzen gegen Gewalttäter. |
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Neuwied. So beteiligten sich seit Anfang März auch die Führerschein- und Polizeidienststellen in den Kreisen Altenkirchen und Neuwied an der landesweiten Aktion "Gelbe Karte", welche zuvor an verschiedenen Stellen im Bundesgebiet als Pilotprojekt durchgeführt wurde.
Gerade für junge Leute stellt der Führerschein den Weg in die Freiheit dar, nicht zuletzt in ländlichen Gebieten sind Menschen auf den Besitz des Führerscheins angewiesen. Die Fahrerlaubnis ist nicht nur der Garant für Mobilität, sondern das eigene Fahrzeug oftmals auch ein Statussymbol. Vor diesem Hintergrund prüfen Polizei und Führerscheinstellen die Möglichkeiten der Übermittlung einer symbolischen "Gelben Karte". Dieses Schreiben, welches durch die Führerscheinstellen versandt wird, dient dem Aufzeigen möglicher weitgehender führerscheinrechtlicher Konsequenzen bis hin zur Entziehung der Fahrerlaubnis bei erneutem strafrechtlichem Verhalten. Die "Gelbe Karte" soll zum Nachdenken anregen und davon abhalten, weiter straffällig zu werden, um weitergehende Konsequenzen zu verhindern.
Adressaten sind sowohl Führerscheininhaber als auch Menschen, die gerade dabei sind, die Fahrerlaubnis zu erwerben oder dies künftig beabsichtigen.
Grundlage der "Gelben Karte" ist die gesetzliche Verpflichtung der Polizei, Informationen über Tatsachen, die auf nicht nur vorübergehende Mängel hinsichtlich der Eignung oder Befähigung einer Person zum Führen von Kraftfahrzeugen schließen lassen, den Fahrerlaubnisbehörden zu übermitteln – eine im Straßenverkehrsgesetz verankerte Norm. Diese wurde in der Vergangenheit überwiegend auf Verkehrsdelikte im Zusammenhang mit Alkohol- und Drogeneinfluss angewandt. Darüber hinaus ist sie jedoch auch auf Personen anwendbar, die aufgrund ihrer charakterlichen Persönlichkeitsstruktur, eben aufgrund ihres rohen und aggressiven Verhaltens, als ungeeignet gelten.
Unmittelbar vor dem "Startschuss" des Projekts fand am Donnerstag, den 2. März ein letztes Abstimmungsgespräch zwischen Vertretern der Führerscheinstellen und der Polizeidienststellen im Zuständigkeitsbereich der Polizeidirektion Neuwied statt. Die Beteiligten gehen dennoch nicht davon aus, dass zukünftig massenweise "Gelbe Karten" verteilt werden, denn diese werden nicht beim Ersttäter ausgesprochen, sondern in den Fällen, in welchen eine Person wiederholt polizeilich auffällig geworden ist und sich durch ein hohes Aggressions- und Gewaltpotenzial auszeichnet. Die Führerscheinstellen und Polizeidienststellen in den Kreisen Altenkirchen und Neuwied sehen dem Projekt positiv entgegen: Die Erfahrungen im Rahmen der Pilotprojekte haben gezeigt, dass es meist zu keinen weiteren Straftaten mehr kam und die "Gelbe Karte" sich somit als äußerst wirkungsvolles Instrumentarium erwiesen hat. |
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Nachricht vom 05.03.2017 |
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