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Nachricht vom 12.06.2017 |
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Region |
Erfolgreiche Verkehrskontrollen der Neuwieder Polizei |
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Die Polizei in Neuwied konnte in den letzten Tagen drei erhebliche Vergehen im Straßenverkehr feststellen und ahnden. Rauschgift und nicht zugelassene Fahrzeuge spielten die Hauptrolle. Insgesamt drei Strafverfahren wurden eingeleitet. |
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Neuwied. Im Rahmen von Verkehrskontrollen konnten die Beamten der Polizeiinspektion Neuwied am Montag, 12. Juni, um 18:35 Uhr in der Neuwieder Straße einen 20-jährigen Seatfahrer anhalten, der noch unter dem Einfluss von berauschenden Mitteln stand. Nach einem positiven Vortest wurde dem Betroffenen eine Blutprobe entnommen und die Weiterfahrt für 24 Stunden untersagt. Die Ordnungswidrigkeit für das Fahren unter berauschter Wirkung wird eine Geldbuße in Höhe von 500 Euro, ein Fahrverbot von vier Wochen und zwei Punkte im Verkehrszentralregister nach sich ziehen.
Ein Fahrzeuggespann erregte am 12. Juni, 21:30 Uhr, in der Heddesdorfer Straße, die Aufmerksamkeit der Beamten. Bei der anschließenden Verkehrskontrolle konnte festgestellt werden, dass das gezogene Fahrzeug nicht zugelassen war und kein Nothilfegedanke für ein berechtigtes Abschleppen bestand. Da der Führer des ziehenden Fahrzeugs nicht im Besitz der erforderlichen Führerscheinklasse für das Gespann war, wurde auch hier die Weiterfahrt untersagt. Gegen den Fahrer wurde ein Strafverfahren wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis eingeleitet.
Ein weiterer Verstoß aus der breiten Palette des Verkehrsstrafrechts wurde am Sonntag, 11. Juni, 14:25 Uhr durch die Polizei Neuwied aufgedeckt. Ein 24-jähriger Neuwieder war in der Engersgaustraße mit einem PKW der Marke Peugeot unterwegs für den kein aktueller Versicherungsschutz bestand. Auch hier wurde die Weiterfahrt umgehend untersagt und ein Strafverfahren gegen den Fahrer eingeleitet.
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Nachricht vom 12.06.2017 |
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