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Nachricht vom 23.07.2017 |
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Region |
Schwerpunktkontrolle – Reisebusse wurden kontrolliert |
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Am Freitag, den 21. Juli führte die „Ordnungspartnerschaft“ eine Großkontrolle von Reisebussen durch. Diese Partnerschaft besteht aus der Polizei, dem Zoll, dem Bundesamt für Güterverkehr (BAG), der Bezirksregierung und dem TÜV. Bei diesen Kontrollen geht es nicht um einzelne Bereiche, sondern um die Gesamtheit der Sicherheit. |
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Bad Honnef. Am Freitag, 21. Juli, wurde, in der Zeit von 15 Uhr bis gegen 21 Uhr, durch die Kräfte von Polizei, Zoll und BAG, eine groß angelegte Kontrolle durchgeführt. Die Kontrollen fanden an der A 3 Abfahrt Bad Honnef/ Linz statt. Unterstützt wurden die Beamten durch Mitarbeiter des BAG und vom TÜV Rheinland. Ziel dieser Kontrolle waren diesmal besonders Reisebusse.
Johannes Holl, Hauptkommissar und Leiter der Kontrollstelle sagte dazu: „Es geht uns hier und heute um alles was den Reiseverkehr mit Bussen angeht. Dies Betrifft sowohl den technischen Zustand der Fahrzeuge als auch die erforderlichen Papiere“. Holl weiter: „Hier am Autohof haben wir den Platz und die Möglichkeiten wirklich alles zu kontrollieren, auch die Personalien der Reisenden“.
Der Zoll hatte zu diesem Zweck auch eine voll mobile Röntgeneinrichtung aufgebaut. Eine Beamtin erklärte hierzu: „Wir können mit der Anlage keine kleinen Veränderungen erkennen aber, und das ist wichtig, bei Reisebussen finden wir öfter Dinge die beispielsweise nicht in die Lüftung gehören“. Näher wollte sie verständlicherweise, darauf nicht eingehen.
Die Polizei hatte insgesamt 27 Beamte und vier Praktikanten im Einsatz. Von der Bezirksregierung Köln waren zwei Beamte vor Ort. Vom TÜV Rheinland waren zwei Mitarbeiter direkt am Kontrollpunkt und zwei weitere in der Prüfstelle Siegburg. Zu dieser Prüfstelle hätten, wenn erforderlich, die Busse mit Polizeibegleitung fahren können, um dort eine ausführliche Überprüfung vorzunehmen.
Insgesamt wurden 23 Busse einschließlich der Insassen überprüft. Es wurden 30 Verstöße festgestellt, die aber, so die Pressestelle der Polizei, am unteren Rand lagen. Bei einem Bus musste, wegen erheblichen Ölaustritts, die Weiterfahrt bis zur ordnungsgemäßen Reparatur untersagt werden. Bei einem Fahrzeug stellten die Beamten fest, dass weder Verbandkasten noch Feuerlöscher vorhanden waren. Dies konnte durch den sofortigen Erwerb auf dem Autohof erledigt werden. In einem Fall stellten die Beamten einen Verstoß gegen die sogenannte Residenzpflicht fest. Dies, so Hauptkommissar Holl, ist eine Ordnungswidrigkeit und wird der zuständigen Behörde gemeldet.
Die zuständigen Stellen würden solche Kontrollen gerne öfter durchführen nur fehlt leider das erforderliche Personal mit der den entsprechenden Sachkenntnissen. Das, so Johannes Holl, hindert uns aber nicht daran, immer zu versuchen diese Kontrollen zu intensivieren, um für alle Verkehrsteilnehmer die Sicherheit zu erhöhen. (kkö)
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Nachricht vom 23.07.2017 |
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