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Nachricht vom 26.07.2017 |
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Region |
Pflegestützpunkt Bendorf-Vallendar ist ständig erreichbar |
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„Sich möglichst früh in den Fragen rund um die Pflege und Betreuung beraten zu lassen, bewahrt vor Nachteilen und ist sowohl für die von Pflegebedürftigkeit Betroffenen wie deren Angehörigen gleichermaßen wichtig“, betonten der Erste städtische Beigeordnete Bernhard Wiemer und die Vorsitzende des Bendorfer Seniorenbeirats Hedi Schenk. |
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Bendorf. Sie dankten daher der Beraterin des Pflegestützpunkts Bendorf-Vallendar, Martina Beyrowski-Krause, für ihre Bereitschaft, einen Informationsvortrag zu diesem Themenkomplex im Sitzungssaal des Bendorfer Rathauses anzubieten. Martina Beyrowski-Krause ist als examinierte Krankenschwester mit der Zusatzausbildung als Sozialpädagogin eine der beiden Ansprechpartnerinnen im Pflegestützpunkt Bendorf-Vallendar, der unter dem Dach der Ökumenischen Sozialstation in der Bendorfer Entengasse beheimatet ist. Zu erreichen sind Martina Beyrowski-Krause und Beraterin Karola Hirsch unter den Rufnummern 02622/ 884 7047 oder 884 7048; unter diesen Rufnummern kann man auch jederzeit bei Abwesenheit der Beraterinnen eine Nachricht auf Band hinterlassen und wird dann schnellstmöglich zurückgerufen.
Mit den Änderungen im sogenannten Pflegestärkungsgesetz habe sich für Betroffene und deren Angehörige nämlich die Palette der Hilfs- und Unterstützungsangebote noch einmal deutlich verbessert, erläuterte die Referentin. So werden jetzt durch die Veränderungen der bisherigen Pflegestufen in Pflegegrade die individuellen Bedürfnisse sehr viel differenzierter betrachtet und gewertet. In besonderer Weise betrifft das die geistigen und seelischen Befindlichkeiten der Pflegebedürftigen.
Ein wichtiges Beratungsfeld ist nach den Worten der Referentin aber auch die Unterstützung der pflegenden Angehörigen, die mit ihrer Tätigkeit oft überfordert sind. Welche praktische und finanzielle Unterstützung können sie in Anspruch nehmen? Welche Hilfsmittel bezahlen die Pflegekassen und welche Angebote gibt es, Pflegebedürftige temporär in einer Kurzzeit- oder Verhinderungspflege unterzubringen, um Angehörigen die Möglichkeit einer Aus- und Erholungszeit zu verschaffen?
Neben den medizinischen und betreuenden Aufgaben müssen aber auch noch die rechtlichen Fragen, die mit einer Pflegetätigkeit verbunden sind, berücksichtigt werden. Um sich angesichts der Vielfalt all dieser Fragen auf sicherem Boden zu bewegen, ist also eine kompetente und umfassende Beratung unbedingt in Anspruch zu nehmen, sehr zu empfehlen. Diese Beratung ist für jedermann im Pflegestützpunkt kostenlos und unverbindlich, kompetent und vertraulich und auf jeden Einzelnen zugeschnitten zu erhalten. |
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Nachricht vom 26.07.2017 |
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