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Nachricht vom 05.09.2017 |
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Region |
Gerodetes Springkraut darf nicht auf die Astsammelplätze |
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Die Kreisverwaltung informiert über die Entsorgung von Neophyten wie Springkraut, Riesenbärenklau und Jakobskreuzkraut. Als Neophyten werden gebietsfremde Pflanzenarten bezeichnet, die sich durch den Einfluss des Menschen angesiedelt haben. Einige dieser Neophyten haben eine starke Ausbreitungsfähigkeit und können andere Arten, ganze Lebensräume und schlimmstenfalls sogar die menschliche Gesundheit schwer beeinträchtigen. |
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Neuwied. Aktuell wird im Kreis Neuwied insbesondere das Indische Springkraut systematisch bekämpft. Kommunen, Naturschutzverbände und viele Freiwillige engagieren sich bei der Aufgabe, die besetzten Lebensräume wieder für die natürliche Flora freizumachen. Auch Besitzer von privaten Gärten sind aufgefordert, Ansiedlungen unerwünschter Neophyten zu beseitigen. Dabei stellt sich dann die Frage, wie gerodete Pflanzen entsorgt werden können, ohne dass eine weitere Ausbreitung zu befürchten ist.
Auf keinen Fall dürfen diese Pflanzen auf den Astplätzen der Gemeinden entsorgt werden. Diese sind ausschließlich für die Aufnahme von holzigen Pflanzenabfällen, also Baum- und Strauchschnitt vorgesehen. Da die Astplätze nur zweimal im Jahr geräumt werden, könnten Samenstände krautiger Pflanzen auf den Astplätzen nachreifen und sich so vor und während der Abfuhr wieder verbreiten. Darüber hinaus bilden größere Mengen krautiger Pflanzenabfälle Sickersäfte, die den Boden und das Grundwasser beeinträchtigen können. Aus diesem Grund sind die Astplätze auch nicht für die Aufnahme von Rasenschnitt zugelassen.
Gartenbesitzer können diese Abfälle aber problemlos über die Biotonne entsorgen. Die Neuwieder Abfallberatung hat dies beim Betreiber des Kompostwerkes und beim Bundesgütegemeinschaft Kompost hinterfragt und die klare Antwort lautet: Im Kompostwerk werden bei Rottetemperaturen von mindestens 60 Grad Celcius sowohl Pflanzen als auch Samen sicher unschädlich gemacht. Gerodete Neophyten wie Riesen-Bärenklau und Indisches Springkraut können also gefahrlos in der Biotonne entsorgt werden.
Im Gegensatz dazu ist die Eigenkompostierung in der Regel nicht dazu geeignet, die Pflanzensamen vollständig abzutöten. Daher sollten auch Eigenkompostierer gerodetes Springkraut und Riesenbärenklau besser in die Biotonne geben.
Weiter gehende Fragen rund um die Abfallentsorgung beantwortet die Neuwieder Abfallberatung unter der Telefon-Nummer 02631/803-308. |
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Nachricht vom 05.09.2017 |
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