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Nachricht vom 20.10.2017 |
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Wirtschaft |
Gemeinsame Fachinnungsversammlung der Dachdecker-Innungen |
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Mittlerweile hat diese Fachveranstaltung Tradition. Es gibt immer innungsübergreifende Themen. Deshalb hatten sich die drei Innungsvorstände der Kreise Altenkirchen, Neuwied und des Westerwaldkreises vor einigen Jahren dazu entschlossen, gemeinsame Veranstaltungen zu aktuellen Themen durchzuführen. |
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Wahlrod/Region. Auch in diesem Jahr war es wieder gelungen, eine interessante Vortragsreihe zu gestalten. Der gut gefüllte Saal im Hotel ´“Hammermühle“ in Wahlrod war traditionell der Veranstaltungsort. Ralf Winn, Obermeister der Innung des Kreises Neuwied, hieß die Mitgliedsbetriebe aller drei Innungen herzlich willkommen.
Ganz besonders begrüßte Ralf Winn, den derzeitigen Leitwolf des Deutschen Dachdeckerhandwerks, den Präsidenten Dirk Bollwerk. Dieser hatte mit Sicherheit die weiteste Anreise nach Wahlrod in den schönen Westerwald. Präsident Bollwerk berichtete den Kolleginnen und Kolleginnen über die aktuellen Entwicklungen und Zukunftsvisionen im deutschen Dachdeckerhandwerk.
Die neue Gewerbeabfallverordnung ist in Kraft getreten. Zu diesem Thema konnten Dennis Stein und Michael Esteban von der Remondis Mittelrhein GmbH die Neuerungen in diesem Bereich mitteilen.
Nicht nur der Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Dachdeckerhandwerks war bei der Veranstaltung. Mit dem Referenten Michael Zimmermann, konnte Ralf Winn auch den Vizepräsident des Zentralverbandes des Deutschen Dachdeckerhandwerks begrüßen. Er referierte zum Fachthema Schimmelbildung an der Dachinnendämmung.
Den rechtlichen Teil der Veranstaltung referierte der Geschäftsführer des Landesinnungsverbandes des Dachdeckerhandwerks Rolf Fuhrmann. Sein Thema war das Widerrufsrecht bei Handwerkerleistungen vor Ort.
Diese Form der Veranstaltung zeigt einmal wieder, dass engagiertes Miteinander auch über Innungsgrenzen sinnvoll ist. So beschloss man auch für das kommende Jahr wieder eine gemeinsame Fachinnungsversammlung durchzuführen.
Hans Hartenfels
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Nachricht vom 20.10.2017 |
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