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Nachricht vom 22.02.2018 |
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Politik |
VG-Rat Dierdorf tagte - Windkraft war ein Thema |
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Die Tagesordnung der Ratsmitglieder des Verbandsgemeinderates Dierdorf war im öffentlichen Teil nicht sehr umfangreich. Es standen im Wesentlichen die Erneuerung der Netzwerkinfrastruktur, der Planungsauftrag für das neue Rathaus und das Thema Windkraft auf der Tagesordnung. |
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Dierdorf. Im Rahmen der dringend erforderlichen Erneuerung der IT-Technik der Verwaltung waren die Arbeiten der Netzwerkstruktur öffentlich ausgeschrieben worden. Drei Firmen hatten das Leistungsverzeichnis angefordert, aber nur ein Unternehmen hat ein Angebot abgegeben. Das Angebot der Großmaischeider Firma lag im Rahmen der vorab kalkulierten Kosten, die im Haushalt eingestellt sind. Damit stand einer Auftragsvergabe nichts im Wege.
Im nächsten Tagesordnungspunkt wurde die Planung des neuen Rathauses auf den Weg gebracht. Mit der Ausschreibung hatte der Rat am 28. September ein Anwaltsbüro beauftragt. Nach der EU-weiten Ausschreibung stellten zwölf Architektenbüros den Antrag auf Teilnahme am Verfahren und mussten erste Nachweise über die Leistungsfähigkeit erbringen. Nach erster Selektion blieben sieben Büros übrig. Von diesen sieben gaben vier Büros, alle aus dem hiesigen Raum, ein Angebot ab.
Über die Vergabe entschied nicht nur der angebotene Preis, der kam nur mit 50 Prozent zur Wertung. Weiter kamen die Faktoren Herangehensweise an den Planungsauftrag in Bezug auf Bauausführung und Betriebskosten, sowie die Qualitätssicherung und die Vertragsgestaltung mit zum Tragen. Alle vier Bewerber wurden zur Vorstellung und Präsentation eingeladen. Teilnehmer der Runde war der Bürgermeister, die Beigeordneten, die Anwaltskanzlei, die für den Bau zuständigen Mitarbeiter der Verwaltung und der Betriebsrat.
An dieser Auswahl stieß sich den Fraktion der FWG, da sie nicht bei der Auswahl mit dabei war. Sie verlangte daher diesen Tagesordnungspunkt abzusetzen. Dies stieß bei allen anderen Fraktionen auf Widerstand, sodass der Planungsauftrag an dem Abend vergeben wurde.
Die Windkraft, die den Rat schon über zehn Jahren beschäftigt, stand in der jüngsten Sitzung auch auf der Tagesordnung. Die Verbandsgemeinde wollte einen Flächennutzungsplan zur Steuerung der Windenergie auf den Weg bringen. Es hatten schon Standortuntersuchungen, Artenschutzprüfungen, Umweltprüfungen und Prüfung des Flächennutzungsplanes stattgefunden. Mitte 2016 teilte das Ministerium in Mainz mit, dass es neue Richtlinien und Abstandsflächen geben werde. Daraufhin ließ Dierdorf erst einmal die Planungen ruhen, bis dann das entsprechende Gesetz im 21. Juli letzten Jahres in Kraft trat.
Diese Änderungen führten dazu, dass innerhalb der Verbandsgemeinde keine Vorrangflächen mehr ausgewiesen werden konnten. Damit bleibt der Kommune nichts anderes übrig, als die Planungen einzustellen. Dies sieht das beauftragte Büro genauso. Insofern fiel der einstimmige Beschluss den Vertrag mit dem Büro Geisler/ Thannberger-Wittenberg aufzuheben und die Planungen einzustellen.
Damit dürfte sich das Projekt Windkraft in der Verbandsgemeinde zunächst erledigt haben. Unabhängig hiervon können private Windkraftinvestoren einzelne Anlagen in der Verbandsgemeinde beantragen. Die Frage ist, ob sich der erforderliche Planungsaufwand für einzelne Anlagen lohnt. (woti)
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Nachricht vom 22.02.2018 |
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