NR-Kurier |
Ihre Internetzeitung für den Kreis Neuwied |
|
Nachricht vom 15.05.2018 |
|
Region |
Beihilfeanträge für Rebpflanzungen jetzt stellen |
|
Antragstellung auf Gewährung einer Beihilfe für die Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen ab dem Pflanzjahr 2019,. Die Anträge für die Teilnahme am EU-Umstrukturierungsprogramm für Rebpflanzungen im Jahr 2019 können bei der Kreisverwaltung Neuwied gestellt werden. Antragszeitraum 15. Mai bis 2. Juli 2018. |
|
Neuwied. Die vor genannte Antragsfrist gilt für den Teil 1 des Antragsverfahrens. Hier müssen alle Flächen, auch die Flächen in Flurbereinigungsverfahren beantragt werden, wenn sie im Herbst 2018 oder im Frühjahr 2019 gerodet werden sollen und eine Förderung durch die Umstrukturierung geplant ist. Auch derzeit unbestockte Flächen sind zu melden, für die eine Bestockung mittels Pflanzrecht aus der sogenannten Umwandlung oder Genehmigung auf Wiederbepflanzung beabsichtigt ist.
Im Januar des geplanten Pflanzjahres erfolgt die Antragstellung Teil 2. Dies entspricht der Verfahrensweise der Vorjahre. Hier können allerdings nur Flächen beantragt werden, die auch bereits in einem Teil 1 aufgeführt wurden.
Es wird empfohlen, den Antrag über das Weininformationsportal (WIP) der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz EDV-technisch unterstützt auszufüllen [wip.lwk-rlp.de]. Sollte noch kein Zugang für das WIP vorhanden sein, dann über Neuregistrierung Antrag ausfüllen und an die angegebene Nummer faxen. Die Zugangsdaten werden in der Regel innerhalb von zwei bis drei Arbeitstagen per Post zugestellt.
Die Antragsformulare und das Merkblatt werden nicht mehr in Papierform bei den Kreisverwaltungen vorgehalten. Diese sind nur noch über die Internetseite des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz verfügbar. Sie können von dort ausgedruckt und ebenfalls zur Antragstellung genutzt werden.
Nach Durchführung der Vor-Ort-Kontrolle erhalten die Antragsteller eine Nachricht, ob die Rodung auf den beantragten Flächen erfolgen kann. Bis zu diesem Zeitpunkt dürfen auf den Flächen keine Veränderungen vorgenommen werden. Die Benachrichtigung, dass gerodet werden kann, erfolgt im September/ Oktober durch die zuständige Kreisverwaltung.
Nähere Auskünfte bei der Kreisverwaltung Neuwied unter 02631/803-426.
|
|
Nachricht vom 15.05.2018 |
www.nr-kurier.de |
|
|
|
|
|
|