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Nachricht vom 12.07.2018 |
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Region |
Streit um kostenlose Abgabe des Unkeler Freibads |
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Die vom Verbandsgemeinderat Unkel geplante kostenlose Übertragung des Eigentums an den Grundflächen des ehemaligen Freibades Unkel auf die Stadt Unkel wird von der Kommunalaufsicht bei der Kreisverwaltung Neuwied beanstandet. Die Verbandsgemeindeverwaltung wird aufgefordert, den Beschluss bis zum 30. November 2018 aufzuheben. Dies teilt die Kreisverwaltung in einer Pressemitteilung mit. Der Unkeler Stadtbürgermeister Gerhard Hausen ist darüber entsetzt. |
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Unkel. Die Verbandsgemeindeverwaltung erhielt in den vergangenen Tagen ein siebenseitiges Schreiben in dem der Sachverhalt ausführlich dargelegt und die Entscheidung begründet wird.
Die Aufsichtsbehörde bemängelt zum einen das fehlende Weiternutzungskonzept des Geländes durch die Stadt Unkel; zum anderen werde mit dem Beschluss gegen geltendes Recht verstoßen. Im Wesentlichen geht es darum, dass die VG Unkel mit der kostenlosen Übertragung gegen den Grundsatz der sparsamen Haushaltsführung verstößt, demnach sie alle Einnahmemöglichkeiten auszuschöpfen hätte. Dies gelte insbesondere im Hinblick auf die defizitäre Haushaltslage der verbandsangehörigen Kommunen, die über die Verbandsgemeindeumlage den Haushalt der VG maßgeblich mitbestimmen. Hier sei ein Interessenausgleich zwischen der Stadt Unkel und den übrigen Ortsgemeinden geboten.
Im Besonderen sieht die Aufsichtsbehörde keine Berechtigung, das Gelände unter dem Verkehrswert zu veräußern; zumal derzeit zwei Kaufangebote vorlägen. Vermögensgegenstände dürfen in der Regel nur zum Verkehrswert veräußert - also nicht kostenlos abgegeben werden. Dies wurde bereits im Vorfeld in Gesprächen und schriftlich der Verbandsgemeinde mitgeteilt.
Eine Ausnahme vom Grundsatz der Veräußerung zum Verkehrswert wird in der Rechtsprechung anerkannt, wenn der mit der Veräußerung beabsichtigte Zweck im öffentlichen Interesse liegt. Der öffentliche Zweck wurde bislang aus Sicht der Kreisverwaltung noch nicht ausreichend dargelegt. Zwar sei bei einer weiteren Nutzung des Geländes als Bürgerpark durch die Stadt Unkel in Kooperation mit dem Verein „Gemeinsam für Vielfalt e.V.“ ein solch öffentlicher Zweck zumindest denkbar, dennoch bleibe zu beurteilen, ob dies eine Übertragung der Grundflächen unter Verkehrswert rechtfertige, heißt es.
„Alleine aus der haushaltsrechtlichen Beurteilung ergibt sich, dass der Beschluss des Verbandsgemeinderates Unkel gegen die Gemeindeordnung verstößt und von daher rechtswidrig ist. Die hier beschlossene kostenlose Übertragung des Freibadgeländes auf die Stadt Unkel berücksichtigt maßgeblich nur die Interessen der Stadt Unkel und nicht wie im gebotenen Maße die der übrigen Ortsgemeinden“, teilt die Kommunalaufsicht mit.
Ganz so trüb wie es sich zunächst anhört, sind die Aussichten für die VG Unkel letztlich doch nicht, denn die Kommunalaufsicht stellt immerhin in Aussicht: „Wie in unserer Begründung und auch im Vorfeld zur Beschlussfassung geführten Gesprächen und der Korrespondenz ausgeführt, halten wir eine Veräußerung des ehemaligen Freibadgeländes unterhalb des Verkehrswertes nicht gänzlich für ausgeschlossen. Gerne steht die Kommunalaufsicht auch weiterhin für Gespräche in der Angelegenheit zur Verfügung. Wir regen an, in der von uns für die Aufhebung des Beschlusses vorgegebene Frist auf eine einvernehmliche Lösung hinzuwirken.“ Es fehle jedoch noch an einem substanziellen und belastbaren Konzept für den Bürgerpark und der damit verbundenen rechtlichen und finanziellen Verantwortung.
Der Unkeler Stadtbürgermeister Gerhard Hausen äußert sich dazu wie folgt:
„Diese Nachricht hat mich erschrocken und macht mich betroffen. Denn sie ist ein Schlag ins Gesicht aller engagierten Bürgerinnen und Bürger sowie der rührigen Flüchtlingsinitiative. Mit ihnen zusammen und allen, die sich darüber hinaus für das Allgemeinwohl einsetzen, möchten Stadt und Verbandsgemeinde Unkel auf dem naturnahen Gelände mit hochwertigen Baumbestand einen familienfreundlichen, generationenübergreifenden Bürger- und Begegnungspark errichten, der der Verständigung dient und das Verständnis gerade auch zwischen den Kulturen fördert. Dass die Kreisverwaltung dieses Ansinnen nicht teilt, ist traurig. Durch ihre Entscheidung hat sich die Kreisverwaltung aufgrund von Paragraphen und unter Berufung auf eine vermeintliche Rechtslage, die zu überprüfen wäre, gegen ein allgemeines Interesse gestellt, das dem Gemeinwohl förderlich ist.
Das Ausführungsverbot der Kreisverwaltung bringt leider weitreichende Folgen für die Bürgerinnen und Bürger nicht nur auf der Ebene der Verbandsgemeinde Unkel, sondern für das ehrenamtliche Engagement generell mit sich. Das bürgerliche Engagement wird durch die Aufforderung der Kreisverwaltung, den mit großer Stimmenmehrheit getroffenen Beschluss des Verbandsgemeinderats außer Kraft zu setzen, mit Füßen getreten.
Ausdrücklich danke ich dem Verbandsgemeinderat Unkel, der anerkannt hatte, dass die Stadt Unkel aufgrund der angespannten Haushaltslage nicht in der Lage ist, einen Gegenwert aufzubringen. In diesem Zusammenhang weise ich ebenso dankbar darauf hin, dass nahezu dreiviertel der Mitglieder des Verbandsgemeinderats, die mit großer Stimmenmehrheit für eine kostenlose Rückübertragung an die Stadt Unkel votiert haben, aus Rheinbreitbach, Bruchhausen und Erpel stammen. Bei den Bürgerinnen und Bürger aus Stadt und Verbandsgemeinde Unkel und den gewählten Mandatsträgern der Stadt und der Verbandsgemeinde Unkel, die mit großer Mehrheit dem Bürgerwillen entsprochen haben sowie bei all denjenigen, denen ehrenamtliches Engagement von Bedeutung ist, ruft diese Entscheidung der Kreisverwaltung pure Enttäuschung hervor.“
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Nachricht vom 12.07.2018 |
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