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Nachricht vom 19.07.2018 |
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Region |
Ich kann nicht mehr - Wie geht es weiter? |
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Das Thema geht alle an. Ein Unfall im Job, in der Freizeit, im Haushalt, beim Sport oder eine psychische Erkrankung können dazu führen, dass man - auch vorübergehend - nicht mehr ansprechbar oder orientiert ist. Aber wer entscheidet dann in Fragen der weiteren medizinischen Behandlung? Wer öffnet Post, überweist Rechnungen und stellt die notwendigen Anträge? Sofern die betroffene Person keinen Angehörigen mit der Erledigung dieser Aufgaben im Vorfeld bevollmächtigt hat (Vorsorgevollmacht), wird die Bestellung eines rechtlichen Betreuers durch das Amtsgericht unausweichlich. |
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Neuwied. Selbstverständlich besteht die Möglichkeit, dass ein naher Angehöriger zum rechtlichen Betreuer bestellt werden kann. Damit der oftmals unverhofft und unvorbereitet in diese Situation gelangte Betreuer oder Bevollmächtigte in der Lage ist, die anstehenden Aufgaben ordnungsgemäß zu erledigen, führt das Betreuungsnetzwerk im Landkreis Neuwied, bestehend aus dem Betreuungsverein Linz, den Betreuungsvereinen der Arbeiterwohlfahrt (AWO) und des Sozialdienstes katholischer Frauen und Männer (SKFM) sowie der Kreisverwaltung Neuwied als örtlichen Betreuungsbehörde, jährlich eine Fortbildungsveranstaltung durch. Diese Veranstaltungen sind für die Teilnehmer kostenlos und freiwillig.
Der 1. Kreisbeigeordnete des Landkreises Neuwied und gleichzeitig zuständige Sozialdezernent Michael Mahlert bedankte sich im Rahmen einer Zusammenkunft bei allen für ihre ehrenamtliche Arbeit, die von hoher und zentraler Bedeutung für die Gesellschaft sei. Auch den Organisatoren zollte er Dank und Anerkennung für die Planung und Vorbereitung.
Dieses Jahr hatte das Betreuungsnetzwerk gleich drei fachkundige Referenten in die Kath. Familienbildungsstätte/ Mehrgenerationenhaus in Neuwied eingeladen. Eva Neef von der Demenzberatungsstelle Koblenz informierte darüber, wie man mit an Demenz erkrankten Personen umgeht. So berichtete sie unter anderem über die drei Stadien, in die diese Erkrankung unterteilt wird, wie man ihren Verlauf verzögern und somit eine weitest gehende Selbständigkeit der betroffenen Personen möglichst lange erhalten kann.
Martin Schmitz vom St. Josefshaus der Franziskanerbrüder vom Heiligen Kreuz in Hausen berichtete über die wichtigsten Änderungen und deren praktische Auswirkungen des neuen Bundesteilhabegesetzes (BTHG), dessen zweite Reformstufe zum Jahresbeginn in Kraft getreten ist.
Der Rechtsanwalt Gerhard Heilmann gab den anwesenden Betreuerinnen und Betreuern wichtige Informationen an die Hand, welche Rechte und Pflichten ein Betreuer oder Bevollmächtigter hat, wenn die von ihm betreute Person erbt.
Am Ende der Veranstaltung waren sich die Teilnehmer darüber einig, dass die neu gewonnenen Erkenntnisse und Informationen ihnen helfen, ihre Arbeit als Betreuer oder Bevollmächtigter als auch den Umgang mit den betreuten Personen zu erleichtern und gleichzeitig zu verbessern.
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Nachricht vom 19.07.2018 |
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