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Nachricht vom 21.10.2018 |
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Region |
Experte referierte über die Patientenverfügung |
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Die vom Seniorenbeirat der Stadt Neuwied initiierte Folgeveranstaltung zum Themenkomplex „Vollmacht“ stieß auf großes Interesse. Vorsitzender Robert Raab begrüßte dazu als Referenten Bernhard Lahr, den Leiter des Sozialdienstes Katholischer Frauen und Männer (SKFM). |
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Neuwied. Der Referent setzte im voll besetzten Gemeindesaal der Marktkirchengemeinde den Schwerpunkt auf die Patientenverfügung. Lahr zeigte die Unterschiede zwischen Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht auf und gab einen wertvollen Hinweis auf das novellierte Gesetz zur Patientenverfügung und eine entsprechende Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom Juli 2016, die eine Konkretisierung bereits erstellter Verfügungen notwendig machen.
Unter reger Beteiligung der Zuhörer wurden exemplarische Situationen, für die die Patientenverfügung gelten soll, erarbeitet. Dabei wurde deutlich, dass sie eng auf medizinische Hilfe beschränkt ist und nur gilt, wenn der Patient nicht einwilligungsfähig ist. Der Fachmann machte auch klar: Eine Patientenverfügung ist kein Muss. Ist keine vorhanden, so gilt immer noch die Bestimmung des Paragraphen 1901 a des Bürgerlichen Gesetzbuches.
Inge Rockenfeller dankte Lahr im Namen des Seniorenbeirates für den aufschlussreichen und praxisnahen Vortrag.
Wer eine Beratung oder Formulierungshilfe wünscht, kann sich an den SKFM wenden – und zwar kostenlos; Telefon 02631 200 50, E-Mail info@skfm-neuwied.de.
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