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Nachricht vom 05.12.2018
Politik
Mertin zeichnet ehrenamtliche Richter mit Ehrennadel aus
Justizminister Herbert Mertin überreichte Ehrennadel des Landes Rheinland-Pfalz an ehrenamtliche Richterinnen und Richter der Arbeitsgerichtsbarkeit. Aus dem Verbreitungsgebiet der Kuriere wurden insgesamt drei Richter geehrt.
Das Foto zeigt Justizminister Herbert Mertin mit den Geehrten.Mainz. „Ich danke Ihnen herzlich für Ihr langjähriges ehrenamtliches Engagement! Gerade in den heutigen Zeiten ist dies alles andere als selbstverständlich. Schon seit vielen Jahren übernehmen Sie Verantwortung in der Justiz und darüber hinaus für unseren gesamten demokratischen Rechtsstaat. Die Arbeitsgerichte in Rheinland-Pfalz profitieren dabei von Ihrer persönlichen Lebens- und spezifischen Berufserfahrung, die Sie zu Gunsten einer gerechten Entscheidungsfindung einfließen lassen.“

Mit diesen Worten bedankte sich Justizminister Herbert Mertin bei insgesamt zwölf ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern der Arbeitsgerichtsbarkeit und zeichnete sie im Rahmen einer Feierstunde im Ministerium der Justiz in Mainz gemeinsam mit dem Präsidenten des Landesarbeitsgerichts, Herrn Martin Wildschütz, mit der Ehrennadel des Landes Rheinland-Pfalz aus. Die Ehrennadel wurde diesen jüngst durch Ministerpräsidentin Malu Dreyer als Zeichen des Dankes und der Anerkennung verliehen.

Aus unserer Region wurden geehrt:
Rohleder, Gisela, 56170 Bendorf
Weisbrod, Klaus, 56337 Eitelborn
Hannappel, Aegidius, 56459 Girkenroth

Hintergrund:
Die ehrenamtlichen Richter der Arbeitsgerichtsbarkeit werden je zur Hälfte aus den Kreisen der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber für fünf Jahre berufen. Die Entscheidungen der Arbeitsgerichte werden durch Kammern getroffen, die mit einer Berufsrichterin oder einem Berufsrichter als Vorsitzender oder Vorsitzendem und je einer ehrenamtlichen Richterin oder einem ehrenamtlichem Richter aus Kreisen der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber besetzt sind.

Die Ehrennadel des Landes Rheinland-Pfalz ist eine Auszeichnung des Landes. Sie wurde am 7. August 1974 durch den damaligen Ministerpräsidenten Helmut Kohl gestiftet. Die Ehrennadel wird für eine mindestens zwölfjährige ehrenamtliche Tätigkeit in der kommunalen, sozialen, wissenschaftlichen oder wirtschaftlichen Selbstverwaltung, in Vereinigungen mit sozialen oder kulturellen Zwecken oder für vergleichbare Tätigkeiten verliehen. Die auszuzeichnenden ehrenamtlichen Richter haben sich kontinuierlich mindestens zwölf Jahre lang für das Gemeinwesen in der Justiz engagiert.


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