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Nachricht vom 02.01.2019 |
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Region |
Büroleiter Wolfgang Müller in den Ruhestand verabschiedet |
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Wenige Tage vor Weihnachten wurde im Rahmen einer kleinen Feierstunde der büroleitende Beamte Wolfgang Müller im Puderbacher Rathaus in den Ruhestand verabschiedet. Mit ihm verlässt ein Urgestein die Verwaltung, denn mit der Pensionierung zum Jahreswechsel kann er auf insgesamt 50 Jahre und drei Monate Berufsleben im öffentlichen Dienst und beim gleichen Dienstherrn zurückblicken. |
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Puderbach. Am 1. Oktober 1968 trat er bei der damaligen Amtsverwaltung Puderbach in die Lehre ein und wurde bereits zwei Jahre später unter Berufung in das Beamtenverhältnis zum Inspektoranwärter ernannt. Nach der Laufbahnprüfung für den gehobenen nichttechnischen Dienst blieb er dem Rathaus treu, durchlief dann mehrere Abteilungen in der Verwaltung, bevor er 1981 zum Leiter der Finanzverwaltung bestellt wurde. 1993 wurde er dann in Verbindung mit dem Leiter der Zentralverwaltung zum Büroleiter berufen, in eine Funktion, die er bis zu seiner Pensionierung innehatte.
Nebenberuflich hat sich Wolfgang Müller ebenfalls stark engagiert. So ist er seit fast 35 Jahren in den Prüfungsausschüssen für die Verwaltungsfachangestellten tätig und begleitet auch heute noch das Amt des stellvertretenden Vorsitzenden im Prüfungsausschuss Koblenz. Auch gewerkschaftlich ist er seit vielen Jahrzehnten aktiv und wurde seit 1983 bis heute immer wieder im Amt des Vorsitzenden der KOMBA-Kreisgewerkschaft Neuwied bestätigt. Für die Kirchengemeinde Urbach gehört er seit gut einem Vierteljahrhundert dem Kirchenvorstand an.
In seiner Abschiedsrede fand Bürgermeister Volker Mendel viel lobende Worte für den ausscheidenden Mitarbeiter und überreichte als besondere Wertschätzung eine Dankurkunde und den kleinen Wappenteller der Verbandsgemeinde auf Holz. Dem Dank schlossen sich der Personalratsvorsitzende Dirk Herra, die anwesenden Beigeordneten und Fraktionssprecher der im Verbandsgemeinderat vertretenen Fraktionen, sowie der Altbürgermeister Wolfgang Kunz an. |
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Nachricht vom 02.01.2019 |
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