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Nachricht vom 01.02.2019 |
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Vereine |
Städte in RLP müssen mehr für Gesundheit und Luftreinhaltung tun |
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In Mainz und Ludwigshafen sind die Luftschadstoffe auf hohem Niveau, in Koblenz sogar wieder gestiegen. Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschlands (BUND) fordert Kommunen und Bundesregierung zu wirksamen Maßnahmen auf, statt Umweltverbände anzugreifen. |
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Region. Das Umweltbundesamt hat aktuelle Werte für die meisten deutschen Städte veröffentlicht. Beim Stickstoffdioxid waren diese 2018 bundesweit weiterhin oft über dem gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwert von 40 ug/m³ (Mikrogramm pro Kubikmeter), sodass insbesondere bei empfindlichen Menschen (wie Kranke, Kinder, ältere Menschen) negative Gesundheitsfolgen zu befürchten sind. „Hier sind Bundesregierung wie Kommunen gleichermaßen gefordert, die Luftreinhaltung endlich ernst zu nehmen und eine umwelt- und klimagerechte Verkehrspolitik nicht länger zu blockieren“, fordert Michael Carl, stellvertretender Landesvorsitzender des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) Landesverband Rheinland-Pfalz.
Laut ZIMEN, dem Zentralen Immissionsmessnetz des Landes Rheinland-Pfalz, haben sich die Stickstoffdioxid-Jahresmittelwerte in den drei besonders belasteten Großstädten wie folgt entwickelt: In Mainz ist an der Messstelle Parcusstraße der Wert in Jahresfrist nur unwesentlich (von 48 auf 47 ug/m³) gesunken. „OB Ebeling wird so nicht daran vorbeikommen, im Laufe dieses Jahres die gerichtlich beschlossenen Fahrverbote in Teilen der Innenstadt zu verfügen. Seine kommunalen Maßnahmen sind nicht hinreichend. Wir sollten die Situation nutzen um generell dem ÖPNV, Rad- und Fußverkehr mehr Raum in den Städten zu geben und KFZ aus den Innenstädten zu lenken. Das führt zu deutlich mehr Lebensqualität in den Städten“, kommentiert Sabine Yacoub, Landesgeschäftsführerin des BUND.
In Koblenz ist nach kurzem, vermutlich wetterbedingten Rückgang an der Hohenfelder Straße der Stickstoffdioxidwert sogar wieder gestiegen, von 40 auf 42 ug/m³. BUND-Landesvorstandsmitglied Egbert Bialk vom BUND Koblenz/ Neuwied fordert darum von Verwaltung und Stadtrat eine Verkehrswende zu Lasten des Individualverkehrs und zu Gunsten der bislang benachteiligten Personenkreise wie Fußgänger und Fußgängerinnen, Radfahrer und Radfahrerinnen und Bus- und Bahn-Nutzer und Nutzerinnen. „Dass es in Koblenz seit Jahren keinen wirksamen Luftreinhalteplan gibt, ist ein Skandal. Im Wahlkampf und bei Straßenaktionen wird das Thema Nummer eins sein, denn der öffentliche Raum gehört nicht nur dem Auto“, kündigt Bialk an. Nur für Ludwigshafen hat sich die Situation leicht entspannt. An der Heinigstraße liegt der Messwert nun genau auf dem gesetzlichen Grenzwert von 40. Das sei allerdings auch hier kein Grund, die Hände in den Schoß zu legen.
Abschließend kritisiert der BUND den unsachgemäßen Umgang der Bundesregierung mit der Abgasproblematik. „Es ist unerträglich, wie Herr Scheuer die Interessen der Autolobby bedient. Wissenschaftlich kaum haltbare Meinungen von kleinen Medizinergruppen werden durch die Medien gejagt, und beim Klimaschutz kommt der CSU-Minister keinen Millimeter weiter. Der CO2-Ausstoß im Verkehrssektor ist in Deutschland sogar gestiegen. Und dass die Schwesterpartei CDU einschließlich ihrer neuen Vorsitzenden Kramp-Karrenbauer Umweltverbänden die Gemeinnützigkeit aberkennen lassen will, nur, weil sie sich juristisch für Gesundheit und Umwelt einsetzen, ist ein kaum nachvollziehbares Rechtsverständnis. Über die Gemeinnützigkeit von Vereinen und Verbänden entscheiden die Gerichte, nicht die Parteien. Eigentlich ist das Konsens in einem Rechtsstaat und der darin üblichen Gewaltenteilung“, so Michael Carl.
Kontakt: Egbert Bialk, BUND-Landesvorstand, Koblenz, 0261-9734539, 01578 6257149
Sabine Yacoub, BUND-Landesgeschäftsführerin, Mainz, 06131-627060, 0174-9971892
Zum Bericht des Umweltbundesamtes mit den Messdaten:
https://www.umweltbundesamt.de/presse/pressemitteilungen/stickstoffdioxidbelastung-geht-2018-insgesamt. ZIMEN, Zentrales Immissionsmessnetz des Landes Rheinland-Pfalz: www.luft.rlp.de. (PM)
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Nachricht vom 01.02.2019 |
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