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Nachricht vom 13.02.2019 |
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Region |
VdK überreicht Spende für Klangraum |
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Der Klangraum ist ein wichtiges Angebot im Heinrich-Haus für Menschen mit Schwerst- und Schwerstmehrfachbehinderung. Mit großer Freude und Dankbarkeit konnten Andreas Rieß, Geschäftsführer Heinrich-Haus, und Beate Kellner, Fachberaterin Case Management, hierfür eine Spende des VdK Rheinland-Pfalz e. V., Arbeitsgemeinschaft Neuwied, in Höhe von 254,80 Euro entgegennehmen. |
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Neuwied. Mit Basaler Stimulation hilft Beate Kellner im Heinrich-Haus seit vielen Jahren Menschen mit Schwerst- und Schwerstmehrfachbehinderung, den eigenen Körper und damit sich selbst zu spüren. Seit 2005 organisiert sie als Teil des Konzepts den Klangraum, bei dem einigen Bewohnerinnen und Bewohnern des Heinrich-Hauses regelmäßig mit Hilfe von Klangschalen und anderen Instrumenten ein ganz besonderes Raum- und Körpererlebnis geboten wird. „Die Vibrationen der Klangschalen wirken sich positiv auf jede Zelle im Körper aus und sorgen für Entspannung und Aufmerksamkeit“, erklärt Kellner und ergänzt: „Selbst bei Menschen mit komplexen Beeinträchtigungen erlebe ich, dass sie das Angebot wiedererkennen und positiv reagieren.“
Der Klangraum findet in Zusammenarbeit mit der Musiktherapeutin Angela Preker statt. Zudem wird er von einigen Ehrenamtlichen unterstützt, die die Bewohner regelmäßig dabei begleiten. „Dies ist für uns und die Bewohner eine große Hilfe und ihnen sei an dieser Stelle herzlich gedankt“, sagt Kellner. Eine der ehrenamtlichen Unterstützerinnen ist Inge Hofmann, die unter anderem als stellvertretende Vorsitzende des Sozialverband VdK – Ortsverband Niederbieber-Segendorf aktiv ist. Auf ihre Initiative hin wurde bei einem Ausflug des Verbands für den Klangraum gesammelt und die Spende nun gemeinsam mit Rüdiger Hof, 1. Vorsitzender der VdK AG Neuwied, überreicht. „Wir freuen uns sehr, dass wir einen Beitrag dazu leisten können, das Angebot des Klangraums zu fördern“, sagte Hof. Geplant ist, ein neues Instrument sowie Sitzhocker und -kissen anzuschaffen. |
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Nachricht vom 13.02.2019 |
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