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Nachricht vom 02.04.2019 |
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Region |
Hahn: Einschränkung Kunstrasen-Nutzung in Feldkirchen inakzeptabel |
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Der von der Stadtverwaltung mit einem klagenden Anwohner abgeschlossene Vergleich, in dessen Folge der Kunstrasenplatz Feldkirchen nur noch mit erheblichen Einschränkungen für die zahlreichen Aktivitäten des SV Feldkirchen nutzbar ist, stößt auf scharfe Kritik der CDU-Fraktion. |
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Feldkirchen. „Es ist mir völlig unbegreiflich, wie die Vertreter der Stadt Neuwied einem solchen Vergleich zustimmen konnten, der im Grunde das gesamte Vereinsleben, vor allem aber die wertvolle Jugendarbeit des SV Feldkirchen in Frage stellt“, wundert sich Fraktionschef Martin Hahn auch darüber, dass „dieser sogenannte Vergleich ohne vorherige Information und Beratung der zuständigen städtischen Gremien geschlossen wurde.“
Die CDU-Fraktion habe größtes Verständnis für den Frust und das Kopfschütteln, dass der Vergleich bei den Mitgliedern des SV Feldkirchen, dem Ortsbeirat und vielen Bürgern ausgelöst hat. „Wir hätten uns gewünscht, dass man das Allgemeinwohl lauter verteidigt und sich Einzelinteressen deutlich entgegenstellt, damit das unschätzbar wertvolle ehrenamtliche Engagement vieler Aktiver und Helfer des SV Feldkirchen goutiert wird“, erklärt Fraktionschef Martin Hahn.
Und die CDU-Fraktionsmitglieder warnen vor weitreichenden Konsequenzen für weitere bestehende und in der Planung befindliche Sportanlagen in den Stadtteilen und den horrenden Kosten, die „dieser für die Stadt und die sporttreibenden Vereine Neuwieds einer Bankrotterklärung gleichkommen, die der Vergleich durch bauliche Nachrüstungen in Feldkirchen und zukünftige, bereits jetzt vom Gericht mit Zustimmung der Stadt für neue Projekte festgeschriebenen Auflagen verursacht.“
Und Martin Hahn formuliert eine klare Forderung: „Dieser Vergleich muss vom Tisch; nötigenfalls müssen wir im Sinne der Allgemeinheit und des Vereins einen Gang durch alle juristischen Instanzen antreten, denn wir können uns nicht vorstellen, dass eine für uns negative Entscheidung in der ersten Instanz bei OVG oder Verwaltungsgerichtshof Bestand haben wird.“
„Wir fordern umfassende und kurzfristige Aufklärung des zuständigen Dezernenten im Ältestenrat und eine schnellstmögliche Abstimmung der Fraktionen über ein gemeinsames Vorgehen von Rat und Verwaltung im Sinne der Aktiven des SV Feldkirchen und aller anderen Vereine in der Stadt, über denen mit der Akzeptanz dieses Vergleiches zukünftig ein Damoklesschwert ungeahnten Ausmaßes schwebt.“
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Nachricht vom 02.04.2019 |
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