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Nachricht vom 18.04.2019
Region
Briefwahlbüro der Stadt Neuwied öffnet am 29. April
Europa- und Kommunalwahlen stehen Ende Mai ins Haus. Wer jedoch am 26. Mai nicht im Wahlraum wählen kann oder möchte, hat die Möglichkeit zur Briefwahl. Die Stadtverwaltung Neuwied öffnet am Montag, 29. April, ihr Briefwahlbüro und gibt dazu einige wertvolle Informationen.
Oberbürgermeister Jan Einig und das Team des Briefwahlbüros bereiten sich auf die Wahlen vor. Foto: Pressebüro NeuwiedNeuwied. Wer an den Europa- und Kommunalwahlen 2019 per Briefwahl teilnehmen möchte, kann dafür einen Wahlschein beantragen. Dieser wird für die im Wählerverzeichnis der Stadt Neuwied eingetragenen Wählerinnen und Wähler vom Briefwahlbüro der Stadtverwaltung ausgestellt.

Diese Briefwahlanträge können entweder online, schriftlich oder persönlich gestellt werden. Der Link zum Online-Antrag steht auf der Internetseite der Stadtverwaltung Neuwied zur Verfügung (https://www.neuwied.de/7511.html). Wer den Antrag schriftlich stellen möchte, der füllt die Rückseite der zugestellten Wahlbenachrichtigung aus. Formlose schriftliche oder elektronische Anträge, beispielsweise per E-Mail, müssen zwingend den Familiennamen, die Vornamen, das Geburtsdatum sowie die vollständige Adresse enthalten.

Natürlich kann man den Antrag auch persönlich im Briefwahlbüro stellen. Dafür ist ein gültiges Ausweisdokument notwendig. Das Briefwahlbüro im dritten Stock des Verwaltungshochhauses an der Engerser Landstraße 17 ist ab Montag, 29. April, zu folgenden Zeiten geöffnet:
- Montag bis Mittwoch von 7.30 bis 17 Uhr,
- Donnerstag von 7.30 bis 18 Uhr sowie
- Freitag von 7.30 bis 12 Uhr.
Im Briefwahlbüro kann auch direkt gewählt werden.

Die Verschiebung der Eröffnung um fast eine Woche wurde notwendig, nachdem die Stimmzettel für die Europawahl, die einheitlich für ganz Rheinland-Pfalz hergestellt werden, nicht zum vereinbarten Termin geliefert wurden. Die von der Stadt- und Kreisverwaltung Neuwied beauftragten Stimmzettel für die Kommunalwahlen hingegen wurden von lokalen Druckereien beanstandungsfrei und pünktlich zur Verfügung gestellt.

Wer am Wahlsonntag, 26. Mai, an der Urne wählen möchte, kann dies im jeweils zugeordneten Wahlraum tun. Da die Wahlbezirke neu eingeteilt wurden, ist


besonders auf die Angabe des Wahlraums auf der zugestellten Wahlbenachrichtigung zu achten.

Weitere Informationen, Muster für alle Stimmzettel sowie ein interaktiver Stimmzettel für die Wahl des Stadtrats Neuwied stehen ebenfalls auf der Internetseite der Stadtverwaltung Neuwied zur Verfügung (https://www.neuwied.de/wahlen.html).
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