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Nachricht vom 13.05.2019 |
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Region |
Am 26. Mai wird gewählt |
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Am 26. Mai finden in Rheinland-Pfalz zeitgleich mit der Europawahl auch Kommunalwahlen statt. Rund 141.000 Kreis-NR-Bürger können bei den Kommunalwahlen mitwählen. Gewählt werden Kommunalparlamente wie Gemeinde- und Stadträte sowie Verbandsgemeinderäte und der Kreistag. Ebenso finden die Direktwahlen der ehrenamtlichen Bürgermeisterinnen und Bürgermeister statt. Eine entsprechende Wahlbenachrichtigung dürfte inzwischen jedem Wahlberechtigte zugegangen sein. |
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Kreis Neuwied. Wer am Wahlsonntag voraussichtlich verhindert ist und das heimische Wahllokal nicht aufsuchen kann, sollte seine Stimme für die Wahl jetzt per Briefwahl abgeben. Dazu rät Landrat Achim Hallerbach als Kreiswahlleiter. Zugleich weist Hallerbach auf einen angenehmen Nebeneffekt der Briefwahl hin: Wählerinnen und Wähler könnten ihr Votum in aller Ruhe zu Hause überprüfen und abgeben.
„Deutschland lebt seit fast 75 Jahren in Frieden. Dies ist nicht zuletzt auf unsere demokratische Grundordnung zurückzuführen. Demokratie und freie Wahlen sind lange noch nicht selbstverständlich auf dieser Welt. Schon unsere Generationen zuvor haben sich für Freiheit und Demokratie stark gemacht und waren stolz darauf, sich nach dem Ende des zweiten Weltkrieges in der politischen Arbeit vor Ort und bei Wahlen einbringen zu können. Nach fast 75 Jahren des Friedens dürfen wir die Geschichte nicht vergessen und freie Wahlen nicht als selbstverständlich ansehen, sondern immer noch als Errungenschaft und Privileg verstehen. Auch für ein geeintes und starkes Europa ist es wichtig, seine Stimme abzugeben - beteiligen Sie sich alle mit diesem demokratischen Instrument!“, macht Achim Hallerbach deutlich.
Was ist im Vorfeld für die Briefwahl zu erledigen? Zunächst sind die Briefwahlunterlagen zu beantragen, und zwar in den Rathäusern in Neuwied beziehungsweise in den Verbandsgemeinden. Der Antrag kann schriftlich erfolgen, per Fax, per Telegramm, per Fernschreiben oder per E-Mail.
Der einfachste Weg ist, die Rückseite der Wahlbenachrichtigung auszufüllen und in einem frankierten Umschlag an die jeweilige Verwaltung zu senden; die Wahlbenachrichtigungen wurden den Wählern in diesen Tagen zugeschickt. Die Wähler können ihre Wahlscheine auch persönlich bei der zuständigen Verwaltung beantragen. Eine telefonische Anforderung ist jedoch nicht möglich.
Wie die Wahlen in Rheinland-Pfalz ausgehen werden, lässt sich am Wahlabend im Internet unter www.wahlen.rlp.de wieder live verfolgen. Dort gibt es auch zuvor alle wichtigen Informationen zu den Kommunalwahlen. |
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Nachricht vom 13.05.2019 |
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