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Nachricht vom 10.07.2019 |
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Wirtschaft |
Abfallgebühren schon bezahlt? Mahnung vermeiden |
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Am 30. Juni waren die jährlichen Abfallgebühren fällig. Die Abfallwirtschaft der Kreisverwaltung Neuwied macht noch einmal auf diesen Termin aufmerksam. Die Abfallgebühren wurden wie jedes Jahr zum 30. Juni fällig. Durch die Umstellung auf den Dauergebührenbescheid im vorletzten Jahr ist dieser Termin vielleicht bei einigen Bürgern in Vergessenheit geraten. |
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Neuwied. Bevor in der letzten Juliwoche die ersten Mahnungen verschickt werden und Mahngebühren und Säumniszuschläge berechnet werden müssen, weist die Abfallwirtschaft noch einmal darauf hin, sofern nicht schon geschehen, die fälligen Beträge noch zu überweisen. „Wir wollen den normalerweise rechtzeitig zahlenden Bürgern natürlich nur ungern eine Mahnung zukommen lassen. Darum machen wir noch einmal ganz bewusst auf die Fälligkeit der Gebühren aufmerksam“, sagt der Abteilungsleiter der Abfallwirtschaft, Jörg Schwarz.
Es können auch weiterhin SEPA-Mandate erteilt werden. „Das ist sowieso das Beste und mittlerweile Standard. Durch die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren wird kein Zahlungstermin vergessen und die fälligen Beträge werden rechtzeitig in der richtigen Höhe abgebucht. Bereits erfolgte Zahlungseingänge werden berücksichtigt. Mahngebühren und Säumniszuschläge entstehen so erst gar nicht, weder dieses Jahr, noch in den folgenden Jahren. Das SEPA-Mandat ist unsere Empfehlung“, so Schwarz weiter.
Das entsprechende SEPA-Formular gibt es auf der Homepage der Abfallwirtschaft oder als Anlage zum letzten Gebührenbescheid und muss lediglich ausgefüllt an die Abfallwirtschaft gesendet werden. |
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Nachricht vom 10.07.2019 |
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