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Nachricht vom 18.07.2019
Wirtschaft
Was tun, wenn der Stromversorger den Preis trotz Garantie ändert?
Wer schon einmal den Strom- oder Gasanbieter gewechselt hat, weiß: Viele Anbieter locken neue Kunden mit Versprechungen wie „Neukundenbonus“, „Sofortbonus“ oder mit verheißungsvollen „Preisgarantien“. Dass der Strompreis in Deutschland aber aus mehreren Bestandteilen besteht und Garantien oft nur für einen Teil des Preises gelten, ist vielen unbekannt. „In der Regel gibt es die Preisgarantie auf weniger als die Hälfte des vereinbarten Energiepreises“, informiert Fabian Fehrenbach, Referent Energierecht bei der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz.
Koblenz / Hachenburg. Viele Versorger weisen allenfalls in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, dem Kleingedruckten, darauf hin. „Ändert ein Anbieter den Energiepreis haben Kunden in jedem Fall ein gesetzlich verankertes Sonderkündigungsrecht“, stellt Fehrenbach klar.

Wer Probleme mit seinem Versorger hat, kann sich an die Energierechtsberater der Verbraucherzentrale Koblenz wenden. Terminvereinbarung unter Telefon 0261/12727, per E-Mail an energierecht@vz-rlp.de ist erforderlich. Die Beratung findet jeden zweiten und vierten Mittwoch in der Verbraucherzentrale Koblenz, Entenpfuhl 37 in 56068 Koblenz statt und kostet 18 Euro. Ein persönliches Beratungsangebot für den Wechsel des Strom- und Gasversorgers gibt es in der Beratungsstelle Hachenburg nach Terminvereinbarung für 5 Euro. Auf der Internetseite der Verbraucherzentrale unter www.verbraucherzentrale-rlp.de/onlinetermine-rlp können ebenfalls Termine vereinbart werden – auch zum Wechsel des Strom- und Gasversorgers. Ein Einstieg in die Rechtslage kann am Servicetelefon Energierecht telefonisch 0800 60 75 500 (kostenlos) vermittelt werden. Eine Überprüfung von Heizkostenabrechnungen für 20 Euro nach postalischer Einsendung an die Verbraucherzentrale in Mainz wird ebenfalls im Bereich Energie angeboten. (PM VZ-RLP)
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