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Nachricht vom 22.12.2019 |
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Politik |
Landrat Hallerbach: Mittel für Flüchtlingshilfe reichen nicht aus |
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Die vom Land Rheinland-Pfalz an den Kreis Neuwied gezahlten finanziellen Mittel für die Flüchtlingshilfe reichen bei weitem nicht aus. Das teilte der Neuwieder Landrat Achim Hallerbach in der letzten Kreistagssitzung im Rahmen der Haushaltsberatung für das Jahr 2020 mit. Von angemessener Finanzierung kann keine Rede sein. |
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Neuwied. Das Land will den Kommunen 30 Millionen Euro für die Jahre 2016 bis 2021 ergänzend zur Verfügung stellen, um die Differenz zwischen der pauschalierten Zuweisung und den weitaus höheren tatsächlichen Kosten für Asylbewerber auszugleichen. Im Landkreis Neuwied beläuft sich die Unterdeckung der Ausgaben für Flüchtlinge (inklusive Krankenhilfe) für die Jahre 2016 bis 2021 auf voraussichtlich rund 28,56 Millionen Euro. Vom Land erhält der Kreis für denselben Zeitraum allerdings nur rund 1,34 Million Euro. „Damit bleibt ein Defizit beim Landkreis in Höhe von sage und schreibe 27,22 Millionen Euro. Von einer angemessenen Finanzierung durch das Land kann daher also keine Rede sein“, stellt Achim Hallerbach kritisch fest. Allein der Ausgleich dieser Kosten durch das Land, würde die Liquidität des Landkreises erheblich verbessern.
Der Landrat sieht dies als weiteres Beispiel dafür, wie das Land seine Kommunen nicht auskömmlich finanziell ausstattet. Beim Verfassungsgerichtshof des Landes Rheinland-Pfalz steht derzeit wieder eine Klage zur Entscheidung an, in der die Kommunen die verfassungsrechtlich gebotene Finanzausstattung durch das Land als bei weitem nicht ausreichend beanstanden. Der Landkreis Neuwied hatte bereits 2012 erfolgreich vor dem Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz gegen das Land geklagt. In dem sogenannten „Neuwieder Urteil“ wurde das Land zu einer verbesserten Finanzausstattung der Kommunen „verurteilt“.
Achim Hallerbach stellt fest: „Leider wurden das strukturelle Defizit und die chronische Unterfinanzierung der Landkreise nie wesentlich verbessert. Allein die gute konjunkturelle Entwicklung in Deutschland konnte für eine gewisse Entlastung der Kreishaushalte sorgen. Auch eine erneute Novellierung des Landesfinanzausgleichsgesetzes in 2018 fiel weitestgehend zu Lasten der Kreise aus. Seitdem erhält der Landkreis Neuwied sogar dauerhaft 4,5 Millionen Euro Ausgleichszahlung weniger im Vergleich zum alten Recht. „Ein Desaster und eine Missachtung des damaligen Urteil des Verfassungsgerichtshofes.“
Deshalb fordert Hallerbach: „Das Land darf seine Kommunen bei der Finanzierung der Hilfen für Asylbewerber nicht im Regen stehen lassen!“
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Nachricht vom 22.12.2019 |
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