NR-Kurier |
Ihre Internetzeitung für den Kreis Neuwied |
|
Nachricht vom 25.01.2020 |
|
Region |
Fünf Straftaten in kürzester Zeit verübt |
|
Gefährdung des Straßenverkehrs, verbotenes Kraftfahrzeugrennen, Verkehrsunfallflucht, Körperverletzung und Sachbeschädigung in Rheinbreitbach. Das ist die Liste der Vorwürfe gegen einen 22-Jährigen aus Köln. |
|
Rheinbreitbach. Am Samstagmorgen, 25. Januar kam es gegen 2:49 Uhr zu einer Mitteilung einer Trunkenheitsfahrt in der Straße "Waldblick" in Rheinbreitbach Ortsteil Breite Heide. Durch polizeiliche Ermittlungen konnte geklärt werden, dass vorausgehend ein freundschaftliches Treffen zwischen zwei Paaren stattgefunden hatte. Die männlichen Vertreter gerieten nach reichlichem Konsum von Alkohol in Streit, woraufhin einer dem anderen einen Faustschlag ins Gesicht verpasste.
Der Geschädigte verwies den Schläger und Beschuldigte anschließend aus dem Haus. Hiernach beschädigte dieser den PKW des Geschädigten, um sich anschließend stark alkoholisiert hinter das Steuer seines PKW zu setzen und wegzufahren. Bei Eintreffen der Polizei verließ der Beschuldigte mit seinem PKW und hoher Geschwindigkeit die Örtlichkeit. Trotz Hinterherfahrt der Polizei jagte der Beschuldigte mit seinem PKW durch die Nacht voraus. Dabei beschleunigte er auf eine so hohe Geschwindigkeit, dass er sich einer Kontrolle entziehen konnte.
Erst später kehrte er zu Fuß zur Tatörtlichkeit zurück. Die weitere Überprüfung ergab, dass er mit seinem PKW in der Siebengebirgsstraße in Rheinbreitbach zwei Unfälle verursacht hatte, indem er ein Straßenschild beschädigt und bei einer Privatperson zwei Jägerzäune beschädigt hatte. Nach derzeitigem Sachstand, dürfte der Beschuldige bereits vor Eintreffen der Polizei und Flucht eine Runde durch die Ortslage Breite Heide gefahren sein und die Unfälle in der Siebengebirgsstraße verursacht haben.
Eine Atemalkoholüberprüfung ergab einen Wert von 1,19 Promille. Es wurde eine Blutprobe entnommen, sowie der Führerschein und Fahrzeugschlüssel sichergestellt. Für das erfolgreiche Sammeln von Straftaten muss sich der 22-Jährige aus Köln verantworten und darf mit einer Entziehung der Fahrerlaubnis und einer hohen Geldstrafe rechnen.
|
|
Nachricht vom 25.01.2020 |
www.nr-kurier.de |
|
|
|
|
|
|