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Nachricht vom 28.01.2020 |
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Wirtschaft |
Rheinland-pfälzische Wirtschaft begrüßt Übergangsphase beim Brexit |
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Am kommenden Freitag, 31. Januar verlässt das Vereinigte Königreich offiziell die Europäische Union. Für Unternehmen ändert sich jedoch zunächst nichts, da eine Übergangsphase bis zum 31. Dezember 2020 vereinbart wurde. Bis dahin behandelt die EU das Vereinigte Königreich so, als wäre es weiterhin ein Mitgliedsstaat. Darauf weist die IHK-Arbeitsgemeinschaft Rheinland-Pfalz hin. |
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Koblenz. „Die Unternehmen im Land, die Geschäftsbeziehungen nach Großbritannien unterhalten, sind erleichtert, dass es diese Übergangsphase gibt“, kommentiert Volker Scherer, Sprecher International der IHK-Arbeitsgemeinschaft Rheinland-Pfalz. In dieser Zeit werde die wirtschaftliche Zusammenarbeit im Rahmen des europäischen Binnenmarktes fortgesetzt. So können weiterhin Warensendungen ohne Zollverfahren abgewickelt, Mitarbeiter ohne Formalitäten entsendet und geschäftliche Verträge unverändert umgesetzt werden. „Das erspart den Firmen zwar zunächst eine Umstellung, aber die Unsicherheit hält an, da bis zum Ende der Übergangsphase das Verhältnis zwischen der EU und Großbritannien neu geregelt werden muss“, erklärt Scherer.
Der Zeitrahmen von weniger als einem Jahr scheint eng bemessen, um die zahlreichen, komplexen Fragen der künftigen Zusammenarbeit zu klären. „Die betroffenen Unternehmen erwarten von Brüssel und London, dass sie möglichst schnell tragfähige Lösungen für den wirtschaftlichen Austausch nach dem Brexit finden“, so Scherer. „Wenn die Zeit nicht reicht, sollte die Übergangsphase verlängert werden, um größeren Schaden für die engen wirtschaftlichen Beziehungen zu vermeiden“. Wenn bis zum Ende der Übergangsphase keine anderweitigen Vereinbarungen getroffen werden, könnte es doch noch zum befürchteten „harten“ Brexit kommen, also zu einer Trennung ohne Vereinbarungen über das künftige Verhältnis zwischen der EU und Großbritannien.
Die rheinland-pfälzischen IHKs unterstützen ihre Mitgliedsunternehmen mit aktuellen Informationen und individueller Beratung zum Brexit. So bietet die IHK-Arbeitsgemeinschaft am 10. März um 11:00 Uhr ein Webinar zu den Auswirkungen des Brexit auf geschäftliche Verträge an. Daneben stehen die IHKs ihren Mitgliedern weiterhin für individuelle Fragen rund um den Brexit zur Verfügung. Die IHK Koblenz hat weitere Informationen auf www.ihk-koblenz.de/international/brexit-informationen-aktuelles-ausblick gesammelt und außerdem eine BREXIT-Hotline eingerichtet: Telefon 0261 106 500. (PM)
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Nachricht vom 28.01.2020 |
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