NR-Kurier |
Ihre Internetzeitung für den Kreis Neuwied |
|
Nachricht vom 07.04.2020 |
|
Region |
Coronakrise: Nun 184 positive Getestete im Kreis Neuwied |
|
Mit Stand vom 8. April sind insgesamt 184 positive Corona-Fälle im Kreis Neuwied registriert. Die Vorbereitungen für zwei weitere Fieberambulanzen laufen. Sie gehen in Puderbach und Unkel in der nächsten Woche an den Start. |
|
Die positiv getesteten Personen teilen sich wie folgt auf die Kommunen auf:
Stadt Neuwied = 67,
VG Unkel = 16,
VG Linz = 19,
VG Asbach = 29,
VG Bad Hönningen = 12,
VG Rengsdorf-Waldbreitbach = 27,
VG Dierdorf = 5,
VG Puderbach = 9.
Die Fieberambulanz wurde am Mittwoch von 25 Personen aufgesucht, die auch getestet wurden. Die Corona-Ambulanzen sind gut angelaufen. Weiter zwei Standorte sollen in den Verbandsgemeinden Puderbach und Unkel in der kommenden Woche folgen. Hier laufen aktuell die Vorbereitungen.
Ausnahmeregelung/ -genehmigung für systemrelevantes Personal
Auch während der Corona-Epidemie muss die sogenannte kritische Infrastruktur aufrecht erhalten bleiben. Hierzu zählen unter anderem die Einrichtungen, die für die Öffentliche Sicherheit und Ordnung, das Gesundheitswesen sowie die Ver- und Entsorgung wichtig sind:
Einrichtungen der Öffentlichen Sicherheit und Ordnung:
Polizeivollzugsdienst, forensische Einrichtungen/ Maßregelvollzug, Haftanstalten (JVAs), Berufsfeuerwehr, Freiwillige Feuerwehr, Katastrophenschutz, Technisches Hilfswerk
Einrichtungen des Gesundheitswesen:
Krankenhäuser, Arztpraxen, Öffentlicher Gesundheitsdienst, Notdienste/ Rettungsdienste, Pflegeeinrichtungen, Ambulante Pflegedienste, Behinderteneinrichtungen, Apotheken, Hebammen, Medizinische Labore, Zahnärzte
Ver- und Entsorgungeinrichtungen:
Einrichtungen der Abfall,- Energie- und Wasserwirtschaft
Das rheinlandpfälzische Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie (MSAGD) hat hierzu eine konkrete Handlungsanweisung herausgegeben (siehe unten). Anliegen der Landesregierung ist es, die Funktionsfähigkeit der kritischen Infrastruktur jederzeit aufrecht zu erhalten und gleichzeitig das Personal der Einrichtungen zu schützen. Deshalb sollen Personen in Schlüsselpositionen, die Kontaktpersonen der Kategorie I zu einem COVID-19-Fall sind, durch die Dienstherren beim örtlichen zuständigen Gesundheitsamt angezeigt werden (Anlage 1).
Nach Prüfung des Gesundheitsamtes kann eine Legitimationsbescheinigung ausgestellt werden (Anlage 2), mit der die Quarantäne unter Einhaltung der vorgegebenen Schutzmaßnahmen ausschließlich für den Arbeitsweg, sowie die Arbeit selbst ausgesetzt wird.
Der rechtliche Rahmen und die Handlungsanweisung, des MSAGD hierzu:
• https://msagd.rlp.de/fileadmin/rlp-stk/Bilder/Themen/Gesundheit_Pflege/Corona/20_03_26_Umgang_mit_Schluesselpersonal_bei_inf._hyg._Massnahmen_final.pdf
• https://msagd.rlp.de/fileadmin/rlp-stk/Bilder/Themen/Gesundheit_Pflege/Corona/20_03_20_Anlage_3_Flussschema_Kat_II_Schluesselpersonal.pdf
• https://msagd.rlp.de/fileadmin/rlp-stk/Bilder/Themen/Gesundheit_Pflege/Corona/20_03_20_Anlage_4_Flussschema_Kat_II_medizinisches_Personal.pdf
• https://msagd.rlp.de/fileadmin/rlp-stk/Bilder/Themen/Gesundheit_Pflege/Corona/20_03_20_Anlage_5_Flussschema_Kat_I_Schluesselpersonal.pdf
• https://msagd.rlp.de/fileadmin/rlp-stk/Bilder/Themen/Gesundheit_Pflege/Corona/20_03_24_Anlage_6_Flussschema_Kat_I_medizinisches_Personal_mit_AEnd_Zanger_Exposition.pdf
|
|
Nachricht vom 07.04.2020 |
www.nr-kurier.de |
|
|
|
|
|
|