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Nachricht vom 27.04.2020
Politik
Corona: Fallzahlen bleiben auf 209 im Kreis Neuwied
Die Corona-Fallzahlen bleiben im Kreis Neuwied bei 209 Personen. Es kamen keine neuen Fälle hinzu. Hierunter sind drei Todesfälle sowie mittlerweile 181 Personen, die bereits aus der Quarantäne entlassen werden konnten. Tanz in den Mai muss ausfallen.
Einfahrt zur Fieberambulanz. Foto: KreisverwaltungNeuwied. In der Fieberambulanz in Neuwied ist das neue „Drive-In“ System erfolgreich angelaufen. „Der Ablauf funktioniert reibungslos und es kommt nur zu kurzen Wartezeiten. Auch der reduzierte Personaleinsatz passt sehr gut“, fasst Landrat Achim Hallerbach die ersten beiden Tage zusammen. Das vorherige System ist weiterhin in der Halle aufgebaut und sollten die Zahlen ansteigen, kann jederzeit das vorherige System wieder aktiviert oder parallel betrieben werden. Die Betriebszeiten der Fieberambulanz in Neuwied sind montags bis freitags von 8 bis 10 Uhr. Aufgrund des Feiertages ist die Fieberambulanz am Freitag, 1. Mai geschlossen.

Aufgrund von reduzierten Fallzahlen und ausreichend vorhandener Schutzausrüstung seitens der Kinderärzte, kann die kinderärztliche Corona-Sprechstunde wieder in den eigenen Praxisräumlichkeiten der Neuwieder Kinderärzte stattfinden. Wie bisher sollte sich vorab aber telefonisch mit dem jeweiligen Arzt in Verbindung gesetzt werden.

Kein Tanz in den Mai
Es ist lieb gewordene Tradition, dass Freundeskreise, Dorfgemeinschaften oder Vereine sich Ende April zusammenfinden, um Tannenzweige zu schneiden, Kränze zu binden und einen Maibaum aufzustellen. Dann wird in der Nacht zum ersten Mai gerne draußen bei Lagerfeuer oder auch in Zelten, Hütten oder Garagen in den Mai gefeiert.

Aufgrund der aktuellen Corona-Bekämpfungsverordnung sind auch solche Zusammenkünfte nicht erlaubt. Die Ordnungsbehörden weisen eindrücklich darauf hin, die kontaktreduzierenden Maßnahmen einzuhalten und in diesem Jahr keine Maifeste, auch nicht im privaten Rahmen, zu feiern. „Es ist momentan das oberste Gebot die Ausbreitung zu verlangsamen. Hierbei ist die Reduzierung der sozialen Kontakte unabdingbar“, betont Landrat Achim Hallerbach mit Blick auf die Nacht zum ersten Mai. „Achten Sie bitte auch auf Ihre jugendlichen Kinder, sodass keine Treffen oder Feiern stattfinden. Laden Sie bitte keine Gäste ein und Feiern auch nicht im Verborgenen im Kreis von Nachbarn oder Freunden“, appelliert der Landrat.

Die Ordnungsämter und Polizei werden auch in dieser Nacht Kontrollen durchführen und notfalls die Verordnung umsetzen.

Vierte Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (4. CoBeLVO) Vom 17. April 20201

Zweite Landesverordnung zur Änderung der Vierten Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz Vom 24. April 2020

Auslegungshilfe zur 4. Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz vom 17. April 2020



 
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