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Nachricht vom 12.05.2020
Politik
Gastronomiebetriebe bereit für Wiederöffnung
Gastronomiebetriebe in Rheinland-Pfalz werden unter Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln ab dem heutigen Mittwoch, 13. Mai, wieder öffnen können. Eine Bewirtung ist nur an Tischen erlaubt und die Gäste müssen im Voraus reservieren.
Peter Hack und Landrat Achim Hallerbach übergaben einen der ersten neuen Cleanotec-Händedesinfektionsspender an das Restaurant „Remos“ im Westerwaldpark in Oberhonnefeld-Gierend. Foto: KreisverwaltungKreis Neuwied. Ebenso ist eine Kontaktnachverfolgung wichtig, also zu dokumentieren, wer das Restaurant oder die Pizzeria besucht hat. Zutrittssteuerung durch Einlasskontrollen, Maskenpflicht für Mitarbeiter, für Gäste bis zum Tisch und weitere Maßnahmen müssen berücksichtigt werden.

Landrat Achim Hallerbach machte sich selbst ein Bild vor Ort über die Umsetzung der Hygienemaßnahmen: „Nur unter strengen Auflagen, die das Einhalten von Hygieneregeln und das Wahren der Sicherheitsabstände ermöglichen sind solche Lockerungen möglich. Disziplin steht bei allen Maßnahmen an erster Stelle - und hier sind alle gefordert.“

Gemeinsam mit der DEHOGA, der IHK und der Landesregierung wurde ein offizieller Hygieneleitfaden mit zahlreichen Maßnahmen erstellt, welche die Gastronomen umsetzen müssen. Für die Gastronomiebetreiber bedeutet dies im Detail, neben ausreichend einzurichtenden Stuhl- und Tischabständen und ständig vorzunehmenden Flächendesinfektionen, auch die Händedesinfektion sicher zu stellen.

Die Firma Cleanotec aus Kurtscheid, kann aktuell die regionale Gastronomie mit den entsprechenden Hygienemitteln umfassend ausstatten. Geschäftsführer Peter Hack und Landrat Achim Hallerbach, übergeben die ersten Händedesinfektionsspender an das Restaurant Remos im Westerwaldpark in Oberhonnefeld-Gierend, und geben damit den Startschuss für den regionalen Vertrieb. Damit konnte innerhalb kurzer Zeit eine gute Versorgungsstruktur in der Westerwaldregion aufgebaut werden.

Auslegungshilfe zur Sechsten Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz vom 8. Mai 2020 (Stand: 11. Mai 2020)

Auslegungshilfe zur Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (Stand: 11. Mai 2020)


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