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Nachricht vom 24.05.2020 |
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Vereine |
Musikvereine wollen wieder proben |
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Mit einem Offenen Brief wendet sich die Bundesvereinigung Deutscher Musikverbände (BDMV) – und damit auch der Landesmusikverband Rheinland-Pfalz an die Landesregierungen, um die Notwendigkeit einer Perspektive für das Musizieren im Vereinsalltag herauszustellen. |
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Trier/Neuwied. Dies teilte der Präsident des rheinland-pfälzischen Landesmusikverbands, Achim Hallerbach, mit. „Wir benötigen zeitnah eine klare Kommunikation der Regelungen, ab wann und unter welchen Auflagen Zusammenkünfte für gemeinsame musikalische Proben wieder stattfinden können“, sagt Hallerbach.
Zusammenkünfte in Vereinen sind entweder weiterhin verboten oder diesbezügliche Regelungen sind nicht thematisiert worden. „Die Blas- und Spielleutemusik gehört zu den tragenden Säulen der Amateurmusik in Deutschland und benötigt dringend eine Perspektive für die Weiterarbeit. Dabei bitten wir auch, die sozialpsychologische Komponente des gemeinsamen Musizierens zu berücksichtigen. Auch durch ihre Jugend- und Nachwuchsarbeit leiten unsere Vereine einen wichtigen gesellschaftlichen Beitrag. Dies dürfen wir nicht aufs Spiel setzen“, ergänzt Hallerbach.
Während Einzelunterricht an Musikschulen für Streich-, Zupf-, Tasten- sowie Schlaginstrumente bereits in einigen Bundesländern unter Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln wieder möglich ist, sind Unterricht an Blasinstrumenten und Gesang meist noch untersagt. Auch ist das Musizieren teilweise nur im Einzelunterricht oder in Kleingruppen möglich, womit Proben von Musikvereinen weiterhin unmöglich sind.
Der Landesmusikverband Rheinland-Pfalz hat den zuständigen Kulturminister Professor Dr. Konrad Wolf angeschrieben und vor dem Hintergrund der neuen Entscheidungen der Landesregierung, um eine zeitnahe Aufnahme der Probearbeit von Orchestern und Ensembles gebeten. Dazu wurde unter anderem auch ein Hygienekonzept vorgelegt.
Gleichzeitig bittet Hallerbach die seinem Verband angeschlossenen Vereine weiterhin um Geduld: „Wir sind abhängig von den Vorgaben. Die Maßnahmen und Auflagen zum Infektionsschutz liegen gemäß Infektionsschutzgesetz und den getroffenen Beschlüssen nun insbesondere in der Verantwortung der jeweiligen Bundesländer. Weder der Landesmusikverband noch der Landesmusikrat können an den landesgesetzlichen Vorgaben vorbei Einzelentscheidungen treffen. Wir alle, insbesondere unsere Vereine vor Ort, tragen natürlich auch eine hohe Verantwortung. Sollten positive Coronafälle während des Probebetriebes eintreten, dann könnten uns wieder erhebliche kontaktreduzierende Maßnahmen drohen. Dies bitten wir ebenfalls zu berücksichtigen.“ (PM)
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Nachricht vom 24.05.2020 |
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