NR-Kurier |
Ihre Internetzeitung für den Kreis Neuwied |
|
Nachricht vom 02.06.2020 |
|
Region |
Corona: Weitere Lockerungen vereinbart |
|
Über den Stufenplan der Landesregierung Rheinland-Pfalz hinaus hat die Landesregierung gemeinsam mit den Kommunalen Spitzenverbänden weitere Lockerungen ab dem 10. Juni angekündigt. "Die weiterhin niedrigen Infektionszahlen lassen uns diesen durchdachten und verantwortungsvollen Schritt gemeinsam gehen", so Ministerpräsidentin Malu Dreyer nach dem ersten Präsenztermin mit der kommunalen Familie seit dem Beginn der Corona-Pandemie. |
|
Region. „Für uns alle sind klare und nachvollziehbare Regeln wichtig, das haben wir in den letzten Wochen immer wieder betont. Also ‚Abstand, Hygiene und Alltagsmasken‘ als Formel. Darauf haben wir uns mit der Landesregierung gemeinsam im Grundsatz verständigt: Lockerungen, wo möglich und Regeln, wo nötig. Nur so können wir auch erreichen, dass die Menschen die Corona-Regeln überhaupt noch akzeptieren“, sagte Landrat Günther Schartz, Vorsitzender des Landkreistags und derzeit Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft der Kommunalen Spitzenverbände in Rheinland-Pfalz.
Wirtschaftsminister Dr. Volker Wissing erläuterte die neuen Regelungen, die ab dem 10. Juni gelten sollen. „Wir erlauben früher als geplant Bus- und Schiffsreisen. Diese sind unter den Bedingungen des ÖPNV möglich, also mit Abstandsregeln und wo nicht möglich, mit klarer Maskenpflicht. Das sind gute Neuigkeiten für den rheinland-pfälzischen Tourismus, für die wir uns stark gemacht haben“, so der Minister.
Als weitere Neuerung hinzugekommen ist außerdem, dass sich zu jedem Anlass bis zu zehn Personen treffen dürfen, egal aus wie vielen Hausständen. „Das folgt dem Wunsch der Menschen in Rheinland-Pfalz nach mehr Kontakt und mehr Freizeitmöglichkeiten. Das ist auch im Sinne der kommunalen und staatlichen Ordnungsbehörden“, so der Tenor der kommunalen Spitzenverbände.
Ohne feste Sitzplätze gilt die nun einheitliche Regel bzw. Begrenzung: eine Person pro 10 Quadratmeter. Ebenfalls neu: bei Außenveranstaltungen und Veranstaltungen in Innenräumen, wie Gottesdiensten, Theater, Kinos, muss am Platz selbst keine Maske mehr getragen werden. Die Reservierungspflicht in der Gastronomie wird aufgehoben, die Notwendigkeit der Kontakterfassung bleibt bestehen, die Schließzeit der Gastronomie wird unter Beachtung der sonstigen Sperrzeiten bis 24 Uhr ausgedehnt. „Wichtig war uns auch im kulturellen Leben weitere Lockerungen zu ermöglichen. Deshalb werden wir nach dem Hygienekonzept des Chorverbandes das Proben von Chören unter Einhaltung von drei Meter Mindestabstand wieder zulassen“, betonte die Ministerpräsidentin.
Andere Lockerungs- und Öffnungsmaßnahmen waren ohnehin für den 10. Juni 2020 geplant: Hallenschwimmbäder und Wellnessanlagen, vor allem auch in der Hotellerie, dürfen wieder öffnen. Auch sind erstmalig Veranstaltungen im Innenbereich mit bis zu 75 Personen erlaubt. Ebenso können Freizeitparks sowie Campingplätze wieder vollständig öffnen.
Ministerpräsidentin Dreyer betonte allerdings: „Bei allen Lockerungen sollte jeder und jede bedenken: Draußen sein ist besser als drinnen. Abstand halten ist besser als Nähe. Veranstaltungen mit festen Sitzplätzen sind besser als lockere Treffen. Weiterhin gelte der Grundsatz, nähere und längere Kontakte zu anderen Personen auf ein Minimum zu reduzieren und den Kreis der Personen, mit denen man sich trifft, möglichst konstant zu lassen. Wo die Möglichkeit bestehe, sollen Zusammenkünfte im Freien abgehalten werden.
Personen mit Symptomen einer Atemwegsinfektion, vor allem Husten, Erkältungssymptomatik oder Fieber, sollen möglichst zu Hause bleiben. Ihnen sei im Regelfall der Zutritt zu Einrichtungen, Veranstaltungen und Versammlungen zu verwehren“, so Ministerpräsidentin Malu Dreyer.
In Rheinland-Pfalz gilt der klare Handlungsrahmen:
Hygienemaßnahmen beachten.
Triff dich mit maximal zehn Personen oder zwei Hausständen.
Halte grundsätzlich Abstand.
Trage eine Maske, wenn du unbekannte Menschen triffst.
Es darf sich maximal eine Person pro zehn Quadratmeter aufhalten, wenn es keine festen Plätze gibt.
Bei nicht nur kurzfristigem Aufenthalt müssen die Kontaktdaten erfasst werden.
Hier geht es zu den einzelnen Hygienekonzepten.
(PM/red)
|
|
Nachricht vom 02.06.2020 |
www.nr-kurier.de |
|
|
|
|
|
|