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Nachricht vom 04.06.2020 |
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Region |
Hygienepläne der Landesregierung für viele Bereiche jetzt online |
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Mit der Veröffentlichung der 9. Corona-Bekämpfungsverordnung wurden Hygienekonzepte von B wie Badegewässer bis Z wie Zoos online gestellt. Die neue Rechtsverordnung tritt am 10. Juni in Kraft. |
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Region. Neunte Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (9. CoBeLVO) vom 4. Juni 2020. Sie gilt ab 10. Juni 2020. Dazu meint Landrat Achim Hallerbach in einer ersten Stellungnahme: „Neue Regelungen - weitere Unklarheiten! Vieles muss sich nach praktischen Gegebenheiten entwickeln. Nicht jede Anfrage kann direkt und befriedigend beantwortet werden. Dazu bedarf es noch diverser Abstimmungen mit dem Land. Wir bitten um Verständnis!“
Aktuelle Hygienekonzepte, sie gelten noch bis zum 9. Juni 2020
Hygienekonzept für Veranstaltungen mit bis zu 100 Personen im Freien
Hygienekonzept für Fitnessstudios
Hygienekonzept für Freibäder
Hygienekonzept für Flohmärkte, Sondermärkte und ähnliche Märkte im Freien
Hygienekonzept für Spielhallen
Hygienekonzept für den Sport auf Außenanlagen
Hygienekonzept für den Sport im Innenbereich
Hygienekonzept für Tanzschulen
Hygienekonzept für Zirkusse
Hygienekonzept für Spielbanken
Hygienekonzept für Wettvermittlungsstellen
Hygienekonzept für Theater, Kinos, Konzerthallen, Opernhäuser und Kleinkunstbühnen mit Bestuhlung
Diese Hygienekonzepte gelten ab dem 10. Juni 2020
Hygienekonzept für Badegewässer
Hygienekonzept für Blasorchester
Hygienekonzept für Busreisen
Hygienekonzept für Chorproben
Hygienekonzept für Fitnessstudios
Hygienekonzept für Flusskreuzfahrten
Hygienekonzept für Freibäder und Badeseen
Hygienekonzept für Freizeitparks
Hygienekonzept für Hallenbäder
Hygienekonzept für Sauna und Wellness
Hygienekonzept für Spezialmärkte
Hygienekonzept für Spielbanken
Hygienekonzept für Spielhallen
Hygienekonzept für Sport Außen
Hygienekonzept für Sport Innen
Hygienekonzept für Tanzschulen
Hygienekonzept für Theater, Kinos und Konzerthallen
Hygienekonzept für Veranstaltungen im Außenbereich
Hygienekonzept für Veranstaltungen im Innenbereich
Hygienekonzept für wald- und wildnispädagogische Angebote
Hygienekonzept für Wettvermittlungsstellen
Hygienekonzept für Zirkusse
Hygienekonzept für Zoos
Hygieneplan für die Schulen
Der Hygieneplan Corona wurde in Zusammenarbeit mit dem Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie und der Universitätsmedizin Mainz erarbeitet. Er soll die Schulen bei den Planungen und der Umsetzung der notwendigen Hygienemaßnahmen unterstützen.
Empfehlungen für Kindertagesstätten
Das Ministerium für Bildung hat gemeinsam mit den Kommunalen Spitzen, dem Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung, dem Landeselternausschuss, dem Paritätischen Wohlfahrtsverband Landesverband Rheinland-Pfalz/Saarland e. V. und der komba Empfehlungen zur Anpassung der Hygienepläne der Kindertageseinrichtungen in Rheinland-Pfalz betreffend Corona veröffentlicht.
Hygieneregeln für Gastronomie und Hotellerie – Handreichung für Betriebe
Das Wirtschaftsministerium, das Gesundheitsministerium, der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband Rheinland-Pfalz sowie die Industrie- und Handelskammern haben gemeinsam Hygieneregeln für die Wiedereröffnung von Gastronomiebetrieben und Hotels vereinbart und eine Handreichung für die Betriebe verfasst.
woti |
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Nachricht vom 04.06.2020 |
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