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Nachricht vom 11.06.2020 |
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Region |
Corona: Umgang mit Plexiglas, Flatterband und Gesichtsmaske |
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Provisorien für Abstand und Hygiene stehen uns überall in den Füßen herum – Wie lange werden sie uns begleiten? Marktforschung, Verkaufspsychologie und Corporate Identity – viele Einzelhandelsunternehmen haben bis vor wenigen Wochen viel Wert auf die ausgefeilte Gestaltung ihrer Verkaufsräume gelegt. Das war einmal. Inzwischen improvisieren Handel, Gastronomie und Dienstleistung mit Absperrbändern, Plexiglasabtrennungen und Klebemarkierungen auf dem Fußboden. |
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Maskenpflicht in Rheinland-Pfalz
Region. "Ich schütze Dich, Du schützt mich!". Die Verwendung einer Mund-Nasen-Bedeckung leistet einen wichtigen Beitrag, um die Ansteckungsgefahr weiter zu minimieren.
Wo muss ein Schutz getragen werden und wie kann der aussehen?
Ein Mund-Nasen-Schutz muss im öffentlichen Nahverkehr und beim Einkaufen angelegt werden. Es braucht nicht unbedingt eine gekaufte oder selbstgenähte Alltagsmaske, auch mit Tüchern, Schals oder Buffs können Mund und Nase verdeckt werden.
Wer muss den Schutz tragen?
Grundsätzlich jeder, es gibt aber Ausnahmen - befreit sind von der Pflicht Kinder bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres sowie Menschen, für die das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes wegen einer Behinderung oder aus gesundheitlichen Gründen nicht zumutbar ist. Das muss mit einer ärztlichen Bescheinigung nachgewiesen werden können. Ausnahmen gibt es auch für Mitarbeiter von Geschäften, sofern dort andere Schutzmaßnahmen ergriffen wurden - also zum Beispiel Trennwände aufgebaut worden sind.
Was passiert ohne Mund-Nasen-Schutz im ÖPNV oder in einem Geschäft?
Seit dem 4. Mai kann ein Verwarnungsgeld von zehn Euro fällig werden. Wenn Mitarbeiter geöffneter Geschäfte Mund und Nase nicht abgedeckt haben und dort auch keine anderen Schutzmaßnahmen ergriffen wurde, kann dies mit einem Bußgeld von 250 Euro für die Betreiber geahndet werden.
Wie sieht der Alltag aus?
Plötzlich spielt sich unser Alltag vor, neben und hinter rot-weißen Flatterbändern ab. Mitarbeiter der Architektenkammer überlegen: Muss das so sein? „Zum Glück haben wir aktuell meist sonniges Wetter, die Menschen in den Warteschlangen vor den Märkten würden sonst im wahrsten Sinne des Wortes im Regen stehen. Und auch drinnen erleben Kunden und Verkaufspersonal gerade schwierige Zeiten. Dabei würden schon ein paar richtig eingesetzte Schallreflektoren verhindern, dass man sich bei Bestellungen über die Absperrungen hinweg anbrüllt“, weiß Eva Holdenried, Innenarchitektin und Vorstandsmitglied bei der Architektenkammer Rheinland-Pfalz und kritisiert viele Gedankenlosigkeiten. Wie kommen beispielsweise Rollstuhlfahrer mit all den neuen Barrieren zurecht?
Bis zur Entwicklung wirksamer Medikamente oder Impfstoffe gegen das Coronavirus werden uns die neuen Regeln des Zusammenlebens wohl erhalten bleiben. Mehr und mehr richten wir uns in einer Alltagswelt ein, die den Umgang mit dem Ansteckungsrisiko als neue Normalität anerkennt. Umso wichtiger ist es, die sperrigen Provisorien durch vernünftige und gut funktionierende Lösungen zu ersetzen. Denn mit der Erkenntnis, dass wir über längere Zeiträume sprechen, wächst das allgemeine Bedürfnis, vom Ausnahmezustand zu einer bequemen Selbstverständlichkeit zu kommen. Ohne ein paar Investitionen wird das nicht gehen. Doch in finanziell angespannten Zeiten sollten die besonders gut durchdacht und auch in Zukunft weiter nutzbar sein. Das klingt nur scheinbar nach einem Widerspruch.
So können viele Wartezimmer in Arztpraxen in Sachen Abstandsregeln optimiert werden. Nicht nur mit Blick auf die Coronazeiten wäre das sinnvoll, auch Datenschutz und Diskretion sind mit größeren Abständen besser vereinbar. Neben den Patienten würde natürlich auch das Praxispersonal dauerhaft geschützt – vor CorVid 19 und anderen Infektionskrankheiten. In vielen Fällen geht es beim „Corona-Check“ also um die optimierte Ausnutzung der vorhandenen Flächen und Potenziale. Schon eine alternative Möbelanordnung kann für die notwendigen Mindestanstände sorgen. Auch Desinfektionsstationen in den Büros, Praxen und Läden wären als attraktive Möbel gestaltbar.
Passgenaue Konzepte sind wichtig, auch für Hotelbetriebe und Gastronomie. Sie erleben gerade eine besonders harte Zeit. Wer es ermöglichen kann, sollte also die Zeit nutzen, um sein Haus zukunftsfähig zu gestalten und neue Impulse zu geben. Hier können Innenarchitekturbüros einen Fahrplan entwickeln, der mit kleinen Schritten umgesetzt werden kann. Oder vorerst nur beratend tätig werden, wenn der Invest für eine vollumfängliche Umgestaltung zu groß ist. Denn wie sensibel der Mensch auf die Räume reagiert, in denen er sich täglich aufhält, haben wir alle in den letzten Wochen noch einmal neu gelernt. Und kaum jemand möchte dauerhaft seinen Alltag um Flatterbänder herum organisieren.
Die Heimwerker.de-Redaktion klärt daher auf, wie Sie die Maske richtig tragen und welche Fehler Sie beim Tragen einer Atemschutzmaske vermeiden sollten.
Die Maske muss Mund, Nase und Kinn vollständig bedecken
● Wichtig ist vor allem, dass die Stoffbarriere die Nase, den Mund und das Kinn jederzeit komplett bedeckt.
● Darüber hinaus sollte sie an den Seiten eng anliegen und keine Lücken frei lassen.
● Besonders Menschen mit Gesichtsbehaarung sollten hier vorsichtig sein, da diese das Textil von der Haut abhalten kann und so mehr Erreger an die Umwelt abgegeben werden können.
Die Maske sollte an den Seiten möglichst dicht abschließen
● An den Seiten der Maske sollte möglichst wenig Luft ausweichen können, da ansonsten deutlich mehr Erreger in die Umgebung gelangen können.
● Bei Menschen mit Gesichtsbehaarung ist es wichtig, dass Barthaare unter der Maske abschließen. Liegen Haare zwischen Haut und Maskenrand, wird die Barrierefunktion der Maske deutlich verringert.
● Mit einer Glattrasur liegt man hier auf der ganz sicheren Seite.
Schmutzige Hände von der Maske fernhalten
● Außerdem sollte die Maske nie mit ungewaschenen oder nicht desinfizierten Händen angefasst werden.
● Wer hat, benutzt unterwegs vor dem Berühren der Maske Desinfektionsgel.
● Ansonsten unterwegs nach Möglichkeit vermeiden, die Maske zu berühren.
htv
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Nachricht vom 11.06.2020 |
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