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Nachricht vom 04.08.2020 |
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Politik |
Gericht: Landkreis darf nicht zur Erhöhung Kreisumlage gezwungen werden |
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Der Neuwieder Landrat Achim Hallerbach begrüßt das aktuelle Urteil des Oberverwaltungsgerichts Koblenz im Prozess gegen den Landkreis Kaiserslautern. In dem Prozess ging es um die Verpflichtung des Landkreises Kaiserslautern durch die Kommunalaufsicht des Landes Rheinland-Pfalz und dessen Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD), die Kreisumlage als Abschöpfung von Finanzmitteln bei den kreisangehörigen Gemeinden zu erhöhen. |
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Neuwied. „Die Landkreise werden durch immer weiter anwachsende und von Bund und Land auferlegte Aufgaben und die damit verbundenen oft enormen Mehrausgaben in eine nicht mehr hinnehmbare finanzielle Schieflage gebracht. Beispielsweise in Bereich Soziales und Jugend. Hierfür fordern wir bereits seit Jahren finanziellen und strukturellen Ausgleich durch unsere Auftraggeber Bund und Land. Aber leider kommen gerade vom Land Rheinland-Pfalz weder Geld noch ausreichende Signale, die uns weiterhelfen könnten.“
Landrat Hallerbach weist in dem Zusammenhang auch auf das sogenannte „Neuwieder Urteil“ hin, in dem der rheinland-pfälzische Verfassungsgerichtshof bereits in 2012 das Land zu einem spürbaren Beitrag zur Bewältigung der kommunalen Finanzkrise verpflichtet hatte. „Stattdessen sollen wir als Kreise – wie auch im aktuellen Fall Kaiserslautern – aufsichtsbehördlich durch das Land Rheinland-Pfalz und dessen ADD gezwungen werden, uns das Geld noch von den Mitgliedern der eigenen kommunalen Familie, unseren Gemeinden, zu holen. Das kann kein gerechter Zustand sein“, hebt Hallerbach in einer Pressemitteilung hervor.“
Er freue sich, dass das Gericht diesen Umstand in seinem Urteil entsprechend würdigte, so Hallerbach in seinem Statement. (PM)
Das Urteil ist vom 17. Juli 2020 und trägt das Aktenzeichen: 10 A 11208/18.OVG. Hier geht es zum ausführlichen Text der Pressemitteilung des OVG.
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Nachricht vom 04.08.2020 |
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