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Nachricht vom 07.08.2020 |
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Region |
Ohne Führerschein unterwegs - Mercedes SLK eingezogen |
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Die Polizei Linz hatte den Fahrer eines Mercedes SLK kontrolliert. Ihm war der Führerschein bereits wegen Trunkenheit entzogen worden. Jetzt hat die Polizei auch sein Fahrzeug sichergestellt. Weiterhin stellten die Beamten noch einen LKW-Fahrer unter Drogen und einen PKW-Fahrer unter Alkohol fest. Beide sind ihren Führerschein los. |
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Fahrzeugführer ohne Fahrerlaubnis
Bad Hönningen. Am Samstagmorgen wurde durch Beamte der Polizeiinspektion Linz in Bad Hönningen ein Mercedes SLK einer Verkehrskontrolle unterzogen. Es konnte ermittelt werden, dass der 72-jährige Fahrer nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist. Diese wurde ihm in der Vergangenheit aufgrund Trunkenheit im Straßenverkehr gerichtlich entzogen. Gegen den Fahrzeugführer wurde ein Verfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis eingeleitet. Da mit weiteren Fahrten zu rechnen ist, wurde das Fahrzeug mit dem Ziel der Verwertung sichergestellt und abgeschleppt.
LKW-Fahrer unter Einfluss von Betäubungsmitteln kontrolliert. Drogentest verweigert.
Unkel. Am Freitagmittag wurde durch Beamte der Polizeiinspektion Linz in der Ortslage Unkel ein LKW einer Verkehrskontrolle unterzogen. Im Rahmen der Maßnahme konnten bei dem 26-jährigen Fahrzeugführer drogentypische Ausfallerscheinungen festgestellt werden. Der Mann aus dem Landkreis Neuwied verweigerte vor Ort einen Drogenschnelltest. Ihm wurde daher auf Anordnung gegen seinen Willen eine Blutprobe zur Feststellung seiner Fahrtüchtigkeit entnommen. Den Mann erwartet ein Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz und ein Fahrverbot.
Fahrzeugführer unter Alkoholeinfluss
Erpel. In der Nacht von Freitag auf Samstag wurde bei einer Verkehrskontrolle in Erpel durch eine Streife der Polizeiinspektion Linz bei einem Fahrzeugführer Alkoholgeruch wahrgenommen. Ein Atemalkoholtest ergab bei dem 42-jährigen Fahrzeugführer aus der Verbandsgemeinde Bad Hönningen einen Wert von knapp zwei Promille. Den Mann erwarten ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Straßenverkehr und eine Entziehung der Fahrerlaubnis.
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Nachricht vom 07.08.2020 |
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