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Nachricht vom 18.08.2020 |
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Politik |
Leserbrief zur „Causa Mang“ |
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Nun steht der amtliche Termin für den Abwahlantrag der SPD fest Das war zwar zu erwarten; unproblematisch ist die Entscheidung des OB Jan Einig aber nicht. Ist nach dieser Sitzung und der Abwahl „alles gut“? Und wie geht es danach weiter? Wer ist zuständig für die auszuübende Führungsverantwortung des Dezernats? Kehrt nun endlich in Neuwied wieder „Ruhe und Frieden“ sowie notwendige Sacharbeit ein? |
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Neuwied. Ich vermute – aufgrund der nicht-witterungsbedingten „aufgeheizten Stimmung“ in Neuwied eher nicht. Das dürfte ein „frommer“ Wunsch bleiben. In dieser Situation stellt – ausgerechnet die SPD – gegenüber dem “eigenen“ Mann einen m.E. nicht plausiblen Abwahlantrag. Der Antrag birgt u.a. aber weiteren „Sprengstoff“: So geht der Landesgesetzgeber in der GemO davon aus, dass ein erneuter Abwahlantrag erst nach 6 Monaten gestellt werden darf.
Das hat auch einen Grund: Sinn und Zweck dieser Regelung ist es, dem Betreffenden die Möglichkeit einzuräumen, das fehlende Vertrauen in dieser Zeit wieder herzustellen. Durch den Antrag und die fragwürdige Entscheidung des OB, ihn auf die TO der genannten Sitzung zu setzen, wird jedoch der Wille des Gesetzgebers unterlaufen! Das bedeutet aber auch, dass die unzweifelhaft stattgefundene öffentliche „Demontage des Bürgermeisters“ die die Mitglieder des Stadtrates auch mit gefakten Informationen (Fake-news) und gezielten Indiskretionen beeinflusst haben dürften, nicht mehr objektiv urteilen werden. Die SPD ihrerseits billigt mit ihrem Antrag die Hetz-Kampagne des politischen Gegners Martin Hahn (und Berater). In vielen Gesprächen, die ich im Zusammenhang mit diesem Leserbrief mit Bürgern geführt habe, wurde öfters die Meinung geäußert, dass man die „Strippenzieher des ursprünglichen Abwahlantrages“ bis „Rodenbach lachen gehört habe, als sie vom erneuten Antrag der SPD-Fraktion hörten.“
Mit diesem Leserbrief möchte ich nicht auf die m.E. berechtigte Kritik von Sigurd Remy und Karl-Heinz Esch einerseits und Joachim Vockel andererseits eingehen. Auch nicht auf die für den BGM positiven öffentlichen Reaktionen von Werner Hammes und Siegfried Kowallek.
Ergänzend mache ich –in kurzer Übersicht – auf folgende Punkte aufmerksam: So habe ich in der Sitzung des Rates am 2.07.20 entsetzt feststellen müssen, dass Stadträte ihre Meinung (zur Abwahl) durch Gespräche mit Mitarbeitern der Stadtverwaltung begründet haben. Das, was sie dadurch „erfahren“ haben wollen, ist nicht nur nicht verwertbar, sondern auch – aus gutem Grund – nicht rechtsstaatlich: Für Vorgänge innerhalb der Verwaltung ist der Rat nicht zuständig. Es fehlt auch das rechtliche Gehör des Betroffenen. Nicht bekannt ist, ob der Dienstherr (das ist nicht der Stadtrat!) einer solchen Befragung zugestimmt hat (Problematik des laufenden Verfahrens).
Mir liegen darüber hinaus Infos vor, wonach Bürgermeister Michael Mang innerhalb des Stadtvorstandes - als Folge der Demontage durch Dritte - in seiner politischen Handlungsperspektive „stark eingeschränkt“ worden sein soll. Damit konnte er sich nicht mehr in vollem Umfang für sein Dezernat, so wie nötig, einsetzen. Das wirft, wenn dieser Sachverhalt zuträfe, auch ein Licht auf das Verhalten von OB Jan Einig. Für mich sind diese Angaben plausibel: Das Verhalten von Vorgesetzten im Allgemeinen ist im Übrigen bekannt. So bewerten Fachleute eine solche Situation als „The Orthello Boss Syndrome“. Damit ist nicht das berühmte Theaterstück von William Shakespeare gemeint. So neigen manche – auch bekannte Politiker und Vorgesetzte - mit geringem Selbstwertgefühl zu Neid und Missgunst gegenüber einem Mitmenschen/ „Konkurrenten“.
Im Hinblick auf die Zeit „danach“, d. h. nach dem 20.08. d.J. stellt sich die Frage, wer – vorübergehend, d.h. für mehrere Monate - die Führungsverantwortung des Dezernats von Michael Mang mit ca. 300 Mitarbeiterinnen/ Mitarbeiter übernehmen soll. Mit Verlaub: Ich kann mir nicht vorstellen, wer das innerhalb des Stadtvorstandes fachlich-qualitativ übernehmen könnte.
Letztlich frage ich mich, wem nutzen – außer dem kurzfristigen Machterhalt - die Abwahlanträge? Sicher nicht dem Ansehen der Stadt Neuwied. Und das bundesweit. Für die hohen Kosten (diverse Gutachten, Fortzahlung der Gehälter z.B. auch in der Causa Boberg etc.) haben die Bürger aufzukommen. Nicht unbeachtlich halte ich das fatale Eingreifen politisch gewählter Vertreter in das sensible Geflecht einer relativ großen Behörde und deren Folgen, die noch lange nachwirken werden. Länger, als bis zum 21.03.2021.
Helmut Schmidt, Neuwied
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Nachricht vom 18.08.2020 |
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