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Nachricht vom 06.10.2020 |
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Region |
Flächenüberprüfung für Niederschlagswassergebühr in Bad Honnef |
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Das Abwasserwerk der Stadt Bad Honnef überprüft im gesamten Stadtgebiet die vorhandenen Flächendaten in Bezug auf die Niederschlagswassergebühr. Wesentliche Grundlage für die Erhebung der Niederschlagswassergebühr sind die an das Kanalnetz angeschlossenen versiegelten beziehungsweise befestigten Flächen pro Grundstück sowie die öffentlichen Straßen, Wege und Plätze. Dafür werden alle Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer in den nächsten Wochen angeschrieben. |
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Bad Honnef. Im Jahre 1988 wurde in Bad Honnef die getrennte Abwassergebühr eingeführt. Für die Fortschreibung der Niederschlagswassergebühr wurden seinerzeit die versiegelten Flächen über eine Selbstauskunft der Grundstückseigentümerinnen oder des Grundstückseigentümers erfasst. In der jetzt anstehenden Maßnahme werden die aktuellen Verhältnisse überprüft. Rechtliche Grundlage sind das Kommunalabgabengesetz (KAG) NRW sowie die derzeit gültige Entgeltsatzung der Stadt Bad Honnef.
Die aktuelle Ermittlung der bebauten und befestigten Flächen im Stadtgebiet erfolgte auf Basis der Auswertung von digitalen Luftbildern, die vom Land NRW zur Verfügung gestellt werden. Für die Festsetzung der Niederschlagswassergebühr werden alle bebauten und befestigten Grundstücksflächen herangezogen, sofern diese Oberflächenwasser direkt oder indirekt (beispielsweise über die Straßenentwässerung) in das öffentliche Kanalnetz einleiten. Alle bebauten und befestigten Flächen, deren anfallendes Niederschlagswasser versickert oder in ein Gewässer eingeleitet wird, werden für die Festsetzung der Gebühren nicht berücksichtigt.
Die Stadt Bad Honnef führt ein Selbstauskunftsverfahren durch. Jede Grundstückeigentümerin und jeder Grundstückseigentümer erhält einen Erhebungsbogen, auf dem die Ergebnisse der Luftbildauswertung sowohl graphisch als auch tabellarisch dargestellt sind.
Die Eigentümerinnen und Eigentümer werden gebeten Korrekturen und Ergänzungen vorzunehmen, falls die ermittelten Flächen von den tatsächlichen Gegebenheiten abweichen sollten (beispielsweise bauliche Veränderungen nach Zeitpunkt der Luftbildaufnahme).
Die Erfassungsbögen sind innerhalb von vier Wochen an die Stadt zurück zu schicken oder online über ein Erfassungsportal auszufüllen.
Zusätzlich steht eine Bürgerinformations- und Beratungsstelle sowohl in Bad Honnef-Aegidienberg als auch in Bad Honnef-Tallage zu Verfügung:
- Bad Honnef-Aegidienberg, Aegidiusplatz 10, vom 26. bis 30. Oktober (Seniorentreff)
- Bad Honnef-Tallage, Rathausplatz 10a, vom 2. bis 20. November (neben dem Bürgerbüro)
Des Weiteren steht zur Beantwortung von Rückfragen vom 26. Oktober bis 20. November in der Zeit von 8 bis 17 Uhr eine Telefon-Hotline mit der Nummer 02224/184-620 zur Verfügung. Anfragen per E-Mail bitte an: info@bad-honnef.de .
Die Stadt Bad Honnef bedankt sich für Ihr Verständnis und die hilfreiche Unterstützung. (PM Eigenbetrieb Abwasserwerk der Stadt Bad Honnef, Rathausplatz 1, 53604 Bad Honnef)
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Nachricht vom 06.10.2020 |
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