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Nachricht vom 07.10.2020 |
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Politik |
Landrat begrüßt Bestand der Maskenpflicht vor Gericht |
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Die Anordnung des Landkreises Neuwied, dass Schülerinnen und Schüler in allen Schulen auch während des Unterrichts Masken tragen müssen, hat vorläufig Bestand. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz und lehnte zwei gleichlautende Anträge ab. |
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Neuwied. Diese Meldung kam heute vom Gericht. Wir berichteten und haben eine erste Stellungnahme der Kreisverwaltung. „Dass das Gericht unsere Auffassung teilt, bestätigt unsere Vorgehensweise. Schließlich ging es uns bei der Verfügung um das gesundheitliche Wohl, insbesondere unserer Schülerinnen und Schüler im Landkreis Neuwied“, betonte Landrat Achim Hallerbach in einer ersten Reaktion auf das Urteil und ergänzt: „Zu treffende Maßnahmen waren und sind immer das Ergebnis von Absprachen im Rahmen der Task-Force mit dem Land. Das Land gibt durch das Corona-Ampelsystem ganz konkrete Vorgaben und schreibt vor welche Schritte wann zu vollziehen sind. Uns war es aktuell auch besonders wichtig, den Präsenzunterricht an den Schulen weiterhin sicherzustellen. Dass wir nicht spontan bei allen Maßnahmengegnern auf Gegenliebe stoßen würden, war uns bewusst. Dies zeigte mir auch die Vielzahl an Mails und facebook-Kommentaren, mit teils übelsten Anschuldigungen.“
Die Kreisverwaltung sei nun aber die laut Gesetz für Infektionsschutzmaßnahmen zuständige Behörde, so Hallerbach weiter, und müsse bei allen zu treffenden Maßnahmen stets die Gesundheit und das Wohl aller Menschen im Fokus behalten.
„Wir werden auch weiterhin das Infektionsgeschehen beobachten und die Lage bewerten, um dann maßvoll jeweils notwendige Schritte zu unternehmen, der Ausbreitung der Pandemie Einhalt zu gebieten. Ich rufe alle Bürgerinnen und Bürger im Kreis Neuwied dazu auf, das ihnen mögliche dazu beizutragen und die Infektionsschutzmaßnahmen zu beachten, auch wenn es nicht jedem Kritiker immer auf den ersten Blick nachvollziehbar erscheint“, appelliert Hallerbach abschließend.
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Nachricht vom 07.10.2020 |
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