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Nachricht vom 17.10.2020 |
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Region |
Alte Kaminöfen: Nachrüstpflicht oder Austausch |
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Alte Kaminöfen geben neben wohliger Wärme auch eine erhebliche Menge Feinstaub ab. Neue Feuerstätten verbrennen effizienter als alte Kaminöfen. Somit sparen sie Brennholz und produzieren weniger Feinstaub. |
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Region. Öfen, die vor 1995 eingebaut wurden, müssen ab 2021 entweder mit Feinstaubfiltern nachgerüstet, komplett ausgetauscht oder außer Betrieb genommen werden. Für ältere Anlagen gilt diese Vorgabe schon länger. Darüber hinaus können Gemeinden und Kommunen je nach Luftqualität Betriebsverbote für Feuerstätten aussprechen.
Jeder Verbraucher kann selbst auf die Feinstaubemission Einfluss nehmen. Zu beachten ist:
nur unbehandeltes Brennholz verwenden
gut abgelagertes, trockenes Brennholz nutzen
geeigneten Anzünder verwenden
auf sehr hohe Raumtemperaturen verzichten
Wenn Holz als Brennstoff für eine komplette Heizanlage verwendet werden soll, eignen sich Holzpellets am besten, da sie erheblich weniger Feinstaubemissionen erzeugen. Außerdem werden Holzpellet-Anlagen mit bis zu 45 Prozent Zuschüssen gefördert.
Mit Brennholz zu heizen, ist häufig teurer als gedacht. Der Brennstoff ist zwar meist preiswerter als Erdgas oder Heizöl, aber Kamine und Öfen haben oft höhere Wärmeverluste, da sie den Brennstoff schlechter ausnutzen. Inwiefern es sich lohnt, eine Holzfeuerstätte an das zentrale Heizungsnetz anzuschließen, beantworten die Energieberater der Verbraucherzentrale und geben darüber hinaus eine Reihe genereller Empfehlungen zum Einbau einer Holzfeuerstätte. Die Beratungsgespräche sind kostenlos.
Die nächsten Beratungstermine finden in der Raiffeisen-Region im Wechsel jeweils donnerstags von 15 bis 18 Uhr wie folgt statt:
in Rengsdorf: Donnerstag, 12. November 2020
in Dierdorf: Donnerstag, 26. November 2020
Die Beratungen werden aktuell an den meisten Standorten telefonisch durchgeführt. Voranmeldung unter: 0 26 89 / 291-34.
Eine persönliche Beratung ist an einzelnen Standorten unter Einhaltung der lokalen Hygienevorschriften wieder möglich. Bitte erfragen Sie bei der Terminvereinbarung, an welchen Standorten in Ihrer Region persönlich beraten wird.
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Nachricht vom 17.10.2020 |
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