NR-Kurier |
Ihre Internetzeitung für den Kreis Neuwied |
|
Nachricht vom 08.11.2020 |
|
Region |
Corona: 32 neue Fälle - Inzidenzwert auf Rekordhoch im Kreis Neuwied |
|
Im Kreis Neuwied wurden 32 neue Positivfälle am heutigen Montag registriert. Die Summe aller Fälle steigt auf 1.264 an. Aktuell sind 400 infizierte Personen in Quarantäne. Der Inzidenzwert liegt gemäß aktueller Berechnung des Landesuntersuchungsamtes Rheinland-Pfalz (RLP) bei 134,0. Damit liegt der Kreis Neuwied weiterhin in der Warnstufe „rot“ und gilt als Risikogebiet. |
|
Neuwied. Am heutigen Tag (9. November) ist die Allgemeinverfügung des Kreises Neuwied ausgelaufen, sodass nur noch die landesweiten Regelungen gelten. Eine Übersicht der Regelungen finden Sie auf der RLP-Seite.
Summe aller Positivfälle im Kreis Neuwied
Stadt Neuwied 488 (+17)
VG Asbach 143 (+3)
VG Bad Hönningen 103
VG Dierdorf 32 (+1)
VG Linz 129 (+3)
VG Puderbach 48 (+1)
VG Rengsdorf-Waldbreitbach 221 (+3)
VG Unkel 100 (+4)
Aktuell sind 400 infizierte Personen in Quarantäne
Stadt Neuwied 188
VG Asbach 43
VG Bad Hönningen 17
VG Dierdorf 10
VG Linz 38
VG Puderbach 14
VG Rengsdorf-Waldbreitbach 59
VG Unkel 31
Digitale Einreiseanmeldung für Reiserückkehrer
Wenn Sie aus dem Ausland nach Deutschland einreisen und sich innerhalb von zehn Tagen vor der Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten haben, sind Sie grundsätzlich verpflichtet, sich für 10 Tage nach Einreise in Quarantäne zu begeben.
Damit die Gesundheitsämter die Einhaltung der Quarantäne kontrollieren können, müssen Sie eine Digitale Einreiseanmeldung ausfüllen. Ihre Reise- und Kontaktdaten werden an die für Ihren Aufenthaltsort zuständige Gesundheitsbehörde weitergeleitet, die sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen kann.
Weitere Informationen zu den aktuellen Einreisebestimmungen nach Deutschland im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie und zu den geltenden Ausnahmen von der Quarantänepflicht finden Sie auf der Webseite des Bundesministerium für Gesundheit.
Autofahren in Corona-Zeiten
Der Verkehrsexperte Herbert Fuss vom ADAC empfiehlt, gemeinsame Autofahrten mit Personen außerhalb der Familie und des eigenen Hausstands auf ein Minimum zu beschränken. Auf nicht notwendige private Reisen und Besuche, auch von Verwandten, sollten Menschen innerhalb Deutschlands derzeit generell verzichten. Das gilt gleichermaßen für überregionale tagestouristische Ausflüge und Reisen ins Ausland.
Bei unbedingt notwendigen Autofahrten mit Personen aus fremden Haushalten rät der Experte zum Tragen eines Mund-Nase-Schutzes im Fahrzeug. Dabei muss der Fahrer darauf achten, dass das Gesicht erkennbar bleibt. Ansonsten droht unter Umständen ein Bußgeld in Höhe von 60 Euro. Dies könne beispielsweise beim Tragen einer Sonnenbrille oder einer Mütze der Fall sein. Darüber hinaus sollten Brillenträger beachten, dass je nach Beschaffenheit des Mund-Nase-Schutzes beim Tragen die Gläser beschlagen können. Die Masken dürfen die Sicht beim Autofahren nicht beeinträchtigen.
Sofern möglich, sollte sich der Beifahrer nach hinten setzen, so dass genügend Abstand zum Fahrer besteht. Beim Halt an der Tankstelle empfiehlt der Experte, auch als Nicht-Dieselfahrer die bereitgestellten Diesel-Handschuhe zu verwenden oder eigene Handschuhe mitzuführen und beim Bezahlen im Kassenbereich auf den Mindestabstand von 1,50 Meter und die Maskenpflicht zu achten.
woti
|
|
|
|
Nachricht vom 08.11.2020 |
www.nr-kurier.de |
|
|
|
|
|
|